Pressemitteilung von Jeannette Schmitteckert

Ettlinger Textilspezialist RAL-GZ 992/4 zertifiziert


Handel & Dienstleistungen

Ettlingen, 4. Februar 2013: Der international tätige Textilreinigungs- und Leasingspezialist Bardusch ( http://www.bardusch.de ) wurde 2012 mit dem Gütezeichen "RAL-GZ 992/4" ausgezeichnet. Es ist damit das vierte Gütezeichen, das der RAL dem Ettlinger Unternehmen verliehen hat. Das RAL-GZ 992/4 umfasst die "Sachgemäße Wäschepflege von Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen" und wird ausschließlich an Unternehmen verliehen die nach den strengen Vorgaben der Hohenstein Institute und der "Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V." arbeiten.

Schon länger existieren die Richtlinien der RAL-Gütezeichen 992/1 für Haushalts- und Objektwäsche, 992/2 für Wäsche aus dem Gesundheitswesen und 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Ebenfalls gibt es die Empfehlung der Kommission für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Instituts, "Infektionsprävention in Heimen", die jedoch ausschließlich Hygienevor-gaben für nicht bewohnerbezogene Wäsche, wie beispielsweise die Bettwäsche der Senioren, regelt. Die Expertenrunde "Pflegeeinrichtungen" - unter anderem bestehend aus Hygienikern, Mikrobiologen und Trägern von Pflegeeinrichtungen - hat jetzt gemeinsam mit dem Güteausschuss der "Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V." Pflege- und Hygienerichtlinien für die "Bewohnerwäsche in Pflegeinrichtungen" fest-gelegt.

Das RAL-GZ 992/4 deckt die Behandlung von waschbarer Oberbe-kleidung und Leibwäsche der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie nicht waschbarer Oberbekleidung wie beispielsweise Seidenblusen ab. Besonders bei pflegeintensiven Bewohnern ist die Keimbelastung der Umgebung und der Textilien, insbesondere der Leibwäsche, ein Thema, das noch zu oft vernachlässigt wird. Mit den für das RAL-GZ 992/4 definierten Vorgaben für Wäschereien wird dem entgegengewirkt und ein Beitrag zur Infektionsprävention in Senioreneinrichtungen geleistet. Dazu zählen auch die in den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ geforderten desinfizierenden Aufbereitungsverfahren und die Vorgaben zur Sortierung von Schmutzwäsche, um Querkontamination zu vermeiden.

Als Gütezeichenbenutzer unterliegt Bardusch einer jährlichen, unangemeldeten Betriebsbegehung von RAL-Prüfbeauftragten, die den hygienischen Betriebszustand überprüfen. Dabei werden Wasserproben aus den einzelnen Bereichen des Wäschereibetriebs sowie Abklatsch-proben von den Händen der Mitarbeiter und der aufbereiteten Wäsche entnommen und in Laboren untersucht. Die Labordaten ermitteln den aktuellen Hygienestatus der Wäschereien und entscheiden über das Nutzungsrecht des RAL-GZ 992/4. Sachverständige der Hohenstein Institute werten hierfür auch gewaschene Testgewebe aus. Bardusch selbst führt kontinuierliche Eigenkontrollen durch, um die Vorgaben zu erfüllen und die eigenen Qualitätsstandards einzuhalten.

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http://www.bardusch.de
Bardusch GmbH & Co. KG
Pforzheimer Str. 48 76275 Ettlingen

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