Pressemitteilung von Benjamin Wichert

Die Kehrseite des Nichtraucherschutzgesetzes


31.05.2013 / ID: 119415
Handel & Dienstleistungen

Die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW gehörte bereits vor der Inkraftsetzung Anfang Mai zu den meist diskutierten Themen - und das in ganz Deutschland. Seit dem 01. Mai gilt es jetzt also, das absolute und strikte Rauchverbot in der gesamten Gastronomie. Das heißt, jegliche Ausflüchte in Form von Raucherclubs oder Raucherbereichen sind nicht mehr erlaubt. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldstrafen von bis zu 2500EUR bestraft.

Hierbei gilt wieder einmal: Dem einen Freud ist des anderen Leid. Dabei stellt sich jedoch einige Wochen nach Inkraftsetzung die eine Frage: Wer hat eigentlich Grund zur Freude? Zu den Gewinnern zählen eindeutig die Nichtraucher, die sich seit Anfang Mai nicht mehr dem blauen Dunst der Anderen aussetzen müssen. Auf der anderen Seite die Raucher, die von nun an für jede Zigarette den Weg ins Freie suchen müssen. Betroffen sind aber auch NRWs Gaststättenbetreiber, die seit dem absoluten Rauchverbot erhebliche Umsatzeinbüßen in Kauf nehmen und teils um ihre Existenz bangen müssen. Und was ist eigentlich mit den Anwohnern benachbarter Wirtschaften? Diese stören sich an den nächtlichen Unruhen auf den Straßen, die sie von ihrem Schlaf abhalten. Ebenso sorgen die nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Zigarettenstummel für Streitpotenzial zwischen Gastronomen, Gästen und Anwohnern.

Indugastra, Großhändler für Toilettenpapier (http://indugastra.de/Toilettenpapier) , Falthandtücher & Co. ist für Gastronomen hierbei ein kompetenter Ansprechpartner. Seit nunmehr 15 Jahren ist der Shop Experte im Bereich der Hygiene und legt dabei einen Schwerpunkt auf den Bereich Gastronomie. Unter dem Motto "Hygiene ist Vertrauenssache" entwickelt das fachkundige Team von indugastra für jeden seiner Kunden ein individuelles Hygienekonzept, immer optimal abgestimmt auf die ebenso individuellen Bedürfnisse.
Nichtraucherschutzgesetz Gastronomie Hygiene

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indugastra
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