Pressemitteilung von Thomas Heidorn

SEPA - Umstellung der Zahlverfahren


03.06.2013 / ID: 119906
Handel & Dienstleistungen

Ende des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag ergänzende Regelungen für den Übergang der deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf die neuen SEPA-Zahlverfahren (Single Euro Payments Area / einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) verabschiedet. Hiermit wird der Euro-Zahlungsverkehr in 32 Ländern Europas vereinheitlicht. Dies umfasst die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz. ARAG Experten sagen, wie Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand sich auf SEPA vorbereiten können.

Was ist SEPA?
Mit SEPA wird künftig nicht mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungsverkehr unterschieden. Somit ist eine Kontoverbindung europaweit ausreichend, um Überweisungen und Lastschriften in Euro national und grenzüberschreitend vornehmen zu können.

Geldinstitute sind vorbereitet
Für Unternehmen bleibt es bei dem gesetzlich festgelegten, europaweit einheitlichen Umstellungsdatum, dem 1. Februar 2014. Banken und Sparkassen sind auf die SEPA-Umstellung vorbereitet und bieten vielfältige Umstellungshilfen zur Unterstützung an. Insbesondere Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand sollten jetzt aktiv werden. Durch eine zeitige Umstellung lassen sich Engpässe vermeiden. Denn der Stand der Vorbereitungen ist nicht befriedigend: Erst sechs Prozent der jährlich sechs Milliarden in Euro getätigten Überweisungen in Deutschland sind nach Angaben des Eurosystems SEPA-konform. Die Nutzung der SEPA-Lastschrift ist in Deutschland mit weit unter einem Prozent noch deutlich geringer. Banken und Sparkassen können ihren Privatkunden ermöglichen, noch bis zum 1. Februar 2016 statt der Internationalen Kontonummer IBAN wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl für inländische Überweisungen weiter zu nutzen.

IBAN - die internationale Kontonummer
Mit SEPA kommt auch IBAN. Deutsche Bankkunden müssen künftig eine 22-stellige internationale Kontonummer angeben. Doch ARAG Experten halten das für vertretbar, denn das Zahlenungetüm stärkt die Sicherheit bei internationalen Bankgeschäften. IBAN hat übrigens in jedem Land eine unterschiedliche Länge. Die 22 Stellen der Deutschen IBAN setzen sich aus 2 Länderkennzeichen (DE), 2 Prüfziffern, der 8-stelligen Bankleitzahl und der 10-stelligen Kontonummer zusammen. Vergleichbare IBAN in Ungarn haben 28 Stellen, in Mauritius sogar 30 Stellen. Ab dem 1. Februar 2014 gelten in der EU die neuen Kontonummern; übrigens auch für Überweisungen im Inland! Für Transfers im Inland gilt allerdings die Übergangsfrist bis 2016.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

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