Pressemitteilung von Jakob Barbarics

Online Schadenmeldung sichert Zeitvorteil


09.06.2013 / ID: 120924
Handel & Dienstleistungen

"Es geht vor allem um Folgendes: Die akute Krisensituation der Hochwassergebiete wird in naher Zukunft die Schadenabteilungen der Versicherer schnell an ihre Auslastungsgrenzen bringen. Wer seine Schadenmeldung direkt online einreicht, kann mit schnelleren Bearbeitungszeiten rechnen" erläutert Jakob Barbarics die zu erwartenden versicherungsrechtlichen Konsequenzen. In den akut betroffenen Gebieten werden zusätzlich auch die Ressourcen der Handwerker schnell an der Kapazitätsgrenze liegen, denn gerade Wasserschäden müssen zeitnah behoben werden, um weitere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.

Über das Portal Onlineschaden.de können betroffene Versicherungskunden entstandene Schäden direkt online ( Für Versicherungskunden (http://www.onlineschaden.de/versicherungskunden.html) ) ihrem Versicherer melden. Die Bearbeitungszeiten werden so niedrig gehalten, auch wenn es in der angespannten Hochwassersituation etwas länger als üblich dauern dürfte, bis alle Schadensmeldungen bearbeitet und die Versicherungssummen ausgezahlt sind. Barbarics, der das Portal Onlineschaden.de im Juni 2012 gestartet ist, kommt selbst aus der Versicherungsbranche und weiß um die gerade sehr kritische Zeit für Versicherungskunden und Versicherer. Je schneller die Schadenmeldung bei der Versicherung eingetroffen ist und bearbeitet wird, desto schneller können sich die Versicherungskunden an passende Handwerker wenden und die Behebung der Schäden beauftragen.

Wie wird ein Wasserschaden reguliert?
Generell werden Wasserschäden am Haus über die Gebäudeversicherung abgedeckt, innerhalb einer Wohnung greift die Hausratversicherung. Für Schäden durch Überschwemmungen wird in der Regel eine Elementarversicherung notwendig, die zusätzlich beauftragt werden muss. Überschwemmungsschäden an Fahrzeugen werden über die Teil- oder Vollkasko-Versicherung reguliert. Wichtig ist, dass die Fahrzeughalter oder Gebäudebesitzer nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Fahrzeuge sollten also beispielsweise nicht trotz ausgesprochener Überschwemmungsgefahr wissentlich in Flussnähe geparkt werden und Gebäudebesitzer sind zur Schadenminimierung am Gebäude verpflichtet. Das schließt beispielsweise das entfernen von teuren Wohnungsgegenständen, soweit es dem Besitzer möglich ist, mit ein.

Schnelle Meldung der Schäden und Dokumentation
Auch für die schnelle Schadenmeldung über Onlineschaden.de ist eine gute Dokumentation notwendig. "Am besten fotografieren Sie sorgfältig alle entstandenen Schäden und fangen erst nach der ersten Rücksprache mit Ihrem Versicherern mit den Aufräumarbeiten an", sagt Jakob Barbarics dazu. Über Onlineschaden.de können geeignete Handwerker und Sachverständige zeitnah kontaktiert werden. Alle auf Onlineschaden.de aufgeführten Dienstleister sind außerdem vertraglich dazu verpflichtet, sich binnen 24 Stunden werktäglich nach einem Erstkontakt, beispielsweise über E-Mail oder einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter, zu melden. Ein Kostenvoranschlag liegt den Nutzern vom Schadensportal werktäglich nach 48 Stunden vor.
Wasserschaden Online Schaden melden

http://www.onlineschaden.de
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Candidplatz 13/III 81543 München

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