Pressemitteilung von Jörg Neubacher

Boots- Yachtversicherung


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Kaskoschadenfall was ist zu tun, Aufgaben und Pflichten des Versicherungsnehmers.

Um im Schadenfall eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung gewährleisten zu können, sind neben der schnellen Schadenmeldung an den Versicherer eine ganze Reihe von Maßnahmen notwendig. Hierzu zählen auch die sogenannten Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers. (Geregelt im § 28 Versicherungsvertragsgesetz)

Obliegenheiten (Pflichten) im Versicherungsfall
* Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schaden dem Versicherer unverzüglich zu melden. Außerdem ist im Fall von Brand- und Explosionsschäden, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Piraterie, Unterschlagung und betrügerischer Aneignung unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
* Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, aus eigener Initiative alle billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung und Minderung des Schadens als geeignet in Betracht kommen. Wenn der Versicherer hierzu Weisungen gibt, hat der Versicherungsnehmer diese Weisungen zu befolgen.
* Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und dem Versicherer auf dessen Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die aus Sicht des Versicherers zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungspflicht erforderlich ist. Belege hat der Versicherungsnehmer auf Anforderung des Versicherers beizubringen, soweit die Beschaffung zumutbar ist.
*Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer von der Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung, ist der Versicherer Berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere der Schuld.

Bemerkungen:
Neben den hier genannten Informationen, werden je nach Art und Umfang des Versicherungsschadenfalles viele weitere Maßnahmen durch die zuständige Schadenabteilung eingeleitet. Genannt seien da nur die Beauftragung von Gutachtern, Befragung von Zeugen oder das Einholen von Polizeiberichten.
Bewusste und systematische Verzögerungen oder Verschleppungen von Schadenabwicklungen wie sie gern in einigen Medien kommuniziert werden, konnten wir in der Yachtversicherung bisher nicht feststellen. Sicherlich gibt es Fälle in denen unabhängige Gutachter, Behörden, Reparaturwerkstätten usw. involviert sind und Zuarbeiten für die Klärung und Regulierung leisten müssen, es dann gerade in Spitzenzeiten zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Die Ursachen hierfür sind in der Regel aber nicht beim Versicherer zu suchen.
Weitere Informationen und Hinweise für den Schadenfall in unserer Yachtversicherung finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter: <a href="http://www.neubacher-marine.de/schaden-hotline">http://www.neubacher-marine.de/schaden-hotline</a> oder Sie rufen einfach bei uns an.

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin
*Tel. 0385/733982 * Fax. 0385/733983
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GGF Jörg Neubacher
Telefon: 0385-733982
eMail: info@neubacher-marine.de
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