Pressemitteilung von Torsten Laub

Exporte nach Russland: Umstellung der Produktzertifizierung


Handel & Dienstleistungen

Hersteller und Exporteure, die Waren nach Russland, Weißrussland oder Kasachstan ausführen, müssen ihre Exportzertifikate überprüfen, empfiehlt die Prüfgesellschaft SGS. Denn in weniger als zwölf Monaten endet die laufende Übergangsfrist für die Neuregelung der benötigten Export-Dokumente. So ist die 2010 gegründete Zollunion (CU) gerade dabei, die bestehenden nationalen Normen (GOST-R, TR Russische Föderation, ST-B (BLR) und GOST-K) für Produktzertifizierungen zu harmonisieren. Diese werden zum 15. März 2015 durch neue technische Vorschriften, die als TR CU oder TR EAC geführt werden, ersetzt. "Inhaber von laufenden Produktzertifikaten sollten jetzt handeln, um einen pünktlichen und reibungslosen Übergang sicherzustellen", sagt SGS-Experte Thomas Mencke. "Künftig gelten innerhalb der gesamten Zollunion ausschließlich die neuen TR EAC-Zertifikate und TR-Deklarationen. Ohne diese kann man Waren an der Grenze nicht verzollen."

Im Februar 2013 traten die folgenden TR CU-Normen in Kraft. Alle neuen Produkte, die in diese Kategorien fallen, müssen die Bestimmungen durch eine TR CU-Zertifizierung und/oder TR CU-Deklaration einhalten:

- TR CU 004/2011 "Sicherheit von Niederspannungsgeräten und -anlagen"
- TR CU 010/2011 "Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
- TR CU 011/2011 "Sicherheit von Aufzügen"
- TR CU 012/2011 "Sicherheit von Geräten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Umgebungen"
- TR CU 016/2011 "Sicherheit von gasbefeuerten Geräten"
- TR CU 020/2011 "Elektromagnetische Kompatibilität von technischen Anlagen"

Bestehende Produkte aus Serienproduktionen, die gemäß den nationalen Zertifizierungssystemen vor dem Februar 2013 zertifiziert wurden, können weiterhin bis spätestens zum 15. März 2015 in Russland, Weißrussland oder Kasachstan vermarktet werden. Bis zu diesem Datum gibt es Übergangsfristen für bestehende Zulassungen. Die Produkte müssen zukünftig mit der neuen Konformitätskennzeichnung der Zollunion (EAC) gekennzeichnet werden.

"Als zugelassene CU-Zertifizierungsstelle empfiehlt die SGS Herstellern und Importeuren, sich schon jetzt auf die Zertifizierung und Rezertifizierung vorzubereiten", ergänzt Mencke. "Die Re-Zertifizierung sollte frühzeitig angestoßen werden, um nicht Gefahr zu laufen, in Zeitverzug zu kommen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Geschäfte nicht zum Erliegen kommen, wenn im März 2015 der Übergangszeitraum endet."

Produkte, die nach Russland und in die Zollunionsländer importiert werden, müssen mit einer Vielzahl von komplexen Zertifizierungssystemen und nationalen Normen im Einklang stehen. Je nach Art der transportierten Güter können eine oder mehrere Genehmigungen erforderlich sein. Als weltweit führendes Zertifizierungsunternehmen bietet die SGS einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich russischer Zertifizierungsanforderungen. Durch den Status als zugelassene Zertifizierungsstelle sowie durch die Rostechnadzor-Lizenz kann die SGS dabei sowohl Know-how als auch Ressourcen zu Verfügung stellen, um beim Einholen der erforderlichen Genehmigungen zu helfen.
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Rödingsmarkt 16 20459 Hamburg

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