Pressemitteilung von Sabine Heukrodt-Bauer

Neue Info-Broschüre der Kanzlei RESMEDIA zum Verhalten bei Abmahnungen.


Handel & Dienstleistungen

Die Kanzlei RESMEDIA setzt die erfolgreiche Reihe ihrer Informationsbroschüren fort und hat eine neue, 24-seitige Information für Betroffene von Abmahnungen mit Rechtstipps zusammengestellt. Die Broschüre kann kostenlos auf der Kanzleiwebseite im pdf-Dateiformat heruntergeladen werden.

Grundlage von Abmahnungen im Internet sind in der Regel Verstöße in Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Den weitaus größten Anteil dürften dabei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben. Darunter fallen zum Beispiel Verstöße gegen Marktverhaltensregeln wie die Impressumspflicht, den Pflichten im Fernabsatzkauf oder die Preisauszeichnungspflichten. Praktisch jeder kleine Fehler in diesem Bereich kann abgemahnt werden. Die damit verbundenen Kosten sind nicht nur ärgerlich, sondern können gerade für kleine Betriebe manchmal sogar existenzbedrohend sein.

"In einer kleinen, übersichtlichen Broschüre stellen wir kurz und knapp die wich-tigsten Punkte für Betroffene dar, wenn sie sich entscheiden müssen, wie sie ge-gen eine Abmahnung vorgehen", so Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer der Kanzlei. Thematisiert werden Fragen wie was ist eine "Abmahnung", wer darf abmahnen, wann liegt Rechtsmissbrauch vor und was ist besser - Unterlassungs-erklärung oder einstweilige Verfügung?

Die 24-seitige Broschüre kann als pdf-Dateiformat auf der Kanzleiwebseite unter http://www.res-media.net/service/broschueren heruntergeladen werden.
Abmahnung Rechtstipps

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RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce und Gewerblichen Rechtsschutz
Am Winterhafen 78 55131 Mainz

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