Bestattungskosten frühzeitig absichern
30.11.2017
Handel & Dienstleistungen
Die Bestattung markiert den letzten Weg eines Menschen und steht für den Übergang aus der Welt der Lebenden in die der Verstorbenen. Der erfahrene und fachlich gut ausgebildete Bestatter ist der professionelle und seriöse Begleiter und Berater von Angehörigen in den schwersten Stunden: Er steht ihnen zur Seite, bespricht mit ihnen die Modalitäten der Bestattung, wählt Grab und Grabgestaltung aus, organisiert die Trauerfeier und nimmt ihnen viele formale Aufgaben ab. Zudem ist der Bestatter in der Lage, hilfreiche Ratschläge für den Umgang mit Testament und Erbe zu geben, um Hinterbliebene auch auf dieser Ebene zu unterstützen und zu entlasten.
"Natürlich kosten diese Leistungen Geld. Es fallen Friedhofsgebühren an, Sarg oder Urne müssen bezahlt werden, ebenso die angrenzenden Bereiche wie Trauerfeier, Anzeigen, Erinnerungskarten und mehr. Daher muss für eine Bestattung, auch in einem einfachen Rahmen, immer eine gewisses Budget eingeplant werden", sagt Markus Forg, seit 1998 selbstständiger Bestatter im gleichnamigen Institut in Erkelenz mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung sowie Inhaber von Joerißen Bestattungen in Wegberg und Markus Forg Bestattungen ehemals Willms aus Wassenberg. Mit seinen drei Betrieben ist Forg einer der größten und führenden Bestatter im Kreis Heinsberg.
Jedoch ist für den Bestatter eines wichtig: "Eine würdevolle Bestattung ist keine Frage des Geldes. Auch mit kleineren Budgets kann eine individuelle Bestattung natürlich möglich gemacht werden, und an der entscheidenden persönlichen Betreuungsleistung spart ein seriöser Bestatter ohnehin nicht. Wir ermitteln, an welchen Stellen Einsparungen möglich sind, damit die Bestattung dennoch so persönlich wie möglich wird."
Zugleich weist Markus Forg auch auf eine gute Möglichkeit hin, für die dereinstige Bestattung Geld zurückzulegen. Zum einen ist dies der Treuhandvertrag im Rahmen der Bestattungsvorsorge. Dabei werden die Rahmenbedingungen für die Bestattung festgelegt und der Kunde zahlt dann ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag in einen Treuhandvertrag ein. Dieses Geld wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und ähnlich einem Sparbuch verzinst. Es kann nicht verloren gehen und ist direkt mit dem Vorsorgevertrag verknüpft. Markus Forg arbeitet dabei mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, einer Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur.
Ein großer Vorteil: Dieses Geld ist vor dem Zugriff des Kreissozialamtes geschützt sei, auch wenn sich der Verstorbene im Pflegeheim befindet. Über die vor kurzem erhöhte Grundsicherung von 5000 Euro hinaus können über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand bis zu 5500 Euro plus die ortsüblichen Friedhofsgebühren zweckgebunden angelegt werden. "Es war höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Grundversicherung von zuletzt 2600 Euro fast verdoppelt hat", betont Forg.
Auch die Sterbegeldversicherung könne laut Markus Forg sinnvoll sein. "Dabei zahlt der Kunde in eine Kapitallebensversicherung ein, die die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken. Das entlastet die Angehörigen und vermeidet vielleicht unerfreuliche Diskussionen darüber, wer welchen Teil der Bestattung übernehmen muss." Dabei sei aber darauf zu achten, dass die Sterbegeldversicherung auf das Schonvermögen angerechnet werde. Es könne also kein "doppeltes Schonvermögen" angesetzt werden. "Der Vorteil ist jedoch, dass die Versicherungssumme bei 3000 Euro für die Bestattung und 2600 Euro für die Grabpflege liegen darf."
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