Wenn Verträge nicht eingehalten werden...
19.09.2011
Handel & Dienstleistungen
"Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda)": Selbst ohne Latein ist vielen dieser altrömische Rechtsgrundsatz zur Vertragstreue bekannt. Für Handwerker- und Gewerbebetriebe ist er ganz besonders wichtig - schließen sie doch für ein Projekt oft mehrere Verträge mit unterschiedlichen Partnern ab, vom Zulieferer bis zum Kunden. Kommt einer der Geschäftspartner seinen vertraglichen Pflichten dann nicht nach, kann dies hohe finanzielle und zeitliche Belastungen für das ausführende Unternehmen nach sich ziehen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung beleuchtet die Problematik anhand konkreter Beispiele.
Handwerker und Gewerbetreibende schließen in ihrem täglichen betrieblichen Wirken unterschiedlichste Verträge ab: Verträge mit Kunden - beispielsweise in Form eines Werkvertrages - sowie Verträge mit Dienstleistern und Zulieferern, etwa über den Verkauf von Materialien, Werkzeugen oder Serviceleistungen, wie die Wartung von Maschinen. Einerseits sollen Verträge allen Parteien die Sicherheit bieten, dass die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht und auch bezahlt wird. "Andererseits werden auch Verträge nicht immer eingehalten", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und gibt ein Beispiel: "Ist der Kunde mit der Leistung unzufrieden und verweigert die vertraglich vereinbarte Bezahlung, steht der Auftragnehmer ohne Einnahmen dar. Nichtsdestotrotz muss er die Rechnung seines Zulieferers begleichen. Wenn dessen Lieferung auch noch die Ursache für den Mangel am Auftrag darstellt, dann ist ein weiterer Vertragskonflikt vorprogrammiert: Ist der Lieferant bereit, sich an den Zusatzkosten für die Mängelbeseitigung zu beteiligen oder beharrt er auf Vertragserfüllung, also Bezahlung? "Der zeitliche Aufwand und die ausbleibenden Gelder können für Betriebe existenzbedrohend sein", weiß die D.A.S. Expertin. "Schließlich müssen Löhne, Gehälter und alle anderen laufenden Kosten weiter beglichen werden!"
Neben Mängeln bei der Auftragsabwicklung gibt es natürlich auch andere Gründe für die fehlende Bezahlung seitens des Auftraggebers: Beispielsweise ein finanzieller Engpass, da er selbst auf die Begleichung offenerer Rechnungen wartet, oder gar seine drohende Insolvenz.
Konkrete Beispiele
Beispiele für Vertragskonflikte wegen Auftragsmängeln finden sich für alle Branchen. Die D.A.S. Juristin listet zwei konkrete Fälle aus der Praxis der Rechtsschutzversicherung auf: Ein Textilhändler hatte einer Kundin eine Schmutz und Wasser abweisende Daunenjacke verkauft. Die Jacke wies Wasserflecken auf, daher reklamierte der Händler beim Hersteller. Der Kunde wollte aber nicht warten und verlangte den Kaufpreis zurück. Der Händler blieb auf den bereits beglichenen Kosten beim Hersteller und einer mangelhaften Ware sitzen. Ähnliches widerfuhr einem Bäderfachgeschäft: Nach dem Einbau eines neuen Bades bei einem Auftraggeber bemängelte dieser kleine Haarrisse auf den Fliesen - und hielt die Zahlung bis zur Mängelbeseitigung zurück. Der Zulieferer für Fliesen weigerte sich jedoch, die Fliesen zurückzunehmen und kostenlos umzutauschen: Die Haarrisse seien durch den Einbau entstanden, für Schadenersatz komme er nicht auf.
Der Auftragnehmer in der Zwickmühle
In solchen Fällen sitzt der Auftragnehmer sprichwörtlich zwischen den Stühlen - und eventuell noch auf hohen Kosten, die er im Vorfeld des Auftrages verauslagen musste, etwa für das verwendete Material. Zudem muss er seine laufenden Betriebskosten bestreiten und eventuell noch die Kosten für einen Gutachter aufbringen. Schließlich kann es passieren, dass trotz Mahnung an Kunden und Zulieferer beide die Zahlung verweigern oder die Forderungen nur schrittweise begleichen.
Oft bleibt hier nur noch der Gang vor das Gericht. "Dafür kommen zunächst weitere Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren auf den Betroffenen zu", so die Warnung der D.A.S. Rechtsexpertin. Verfügt der Unternehmer über eine Rechtsschutzversicherung, die auch den vertraglichen Bereich umfasst, übernimmt diese die gesetzlichen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie unter Umständen auch ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen!
Erhält das Unternehmen einen Großauftrag, der umfangreiche Vorinvestitionen erfordert oder soll eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden aufgebaut werden, lohnt sich eine Überprüfung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. "Wer die Möglichkeit hat, sollte sich im Umfeld des Vertragspartners umhören. Auch Handwerkskammern und Innungen können kontaktiert werden", so Anne Kronzucker.
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