Pressemitteilung von Benjamin Klaus

ESG berät: zuverlässige Dienstleister für die Prüfung nach DGUV V3 finden


Handel & Dienstleistungen

Mit der im April 1979 eingeführten DGUV Vorschrift 3, ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in seinem Unternehmen auf ihre Sicherheit prüfen zu lassen. Dazu zählt unter anderem die Sichtprüfung der Betriebsmittel, ob sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Hierbei werden beispielsweise Schutzleiter, Gehäuse und Isolierteile überprüft. Die Elektro Service Gesellschaft (ESG) (https://www.esg-gesellschaft.de/) hat sich auf die Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen auf Grundlage geltender DIN VDE-Normen, gemäß Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 spezialisiert. Das Unternehmen ist selbst langjährig als Dienstleister tätig und liefert wichtige Hinweise, die bei der Suche und Auswahl eines zuverlässigen Dienstleisters für die Prüfung nach DGUV V3 von Bedeutung sind.

Anforderungen an das Prüfpersonal

Für die sichere Prüfdurchführung ist qualifiziertes Prüfpersonal erforderlich, da neben der elektrischen Sicherheit auch andere Gefährdungen zu berücksichtigen sind. Diese Gefahren muss der Prüfer erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nach § 10 der BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine für die Prüfaufgaben befähigte Person zu beauftragen.

Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Weisungsfreiheit

Das prüfende Personal muss nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) qualifiziert sein, um eine solche Prüfung durchführen zu dürfen. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die vorhandenen elektrotechnischen Kenntnisse ausreichen, um die Prüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. Darüber hinaus muss ein Nachweis für die Qualifikation vorliegen. Zudem muss die Prüfperson mindestens über ein Jahr Berufserfahrung bei der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln vorweisen können. Die Berufserfahrung muss außerdem praxisnah und aktuell sein. Der Arbeitgeber muss für angemessene Weiterbildung des Prüfpersonals sorgen, um die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen.

Weiterführende Informationen zu den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und den Prüfdienstleistungen der ESG erhalten Interessierte auf der Website des Unternehmens.
Prüfung Elektrischer Betriebsmittel DGUV V3 Prüfung VDE Geräteprüfung Prüfung Elektrischer Maschinen VDE Prüfung elektrischer Geräte

https://www.esg-gesellschaft.de/
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25 50226 Frechen

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