EAC Kennzeichnung für EAWU Staaten
06.05.2025 / ID: 427691
Handel & Dienstleistungen

Das EAC-Zeichen bestätigt, dass ein Produkt den geltenden Technischen Regelwerken der EAWU entspricht und somit rechtmäßig in den Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht und verkauft werden darf. Für Produkte, die unter die einschlägigen technischen Vorschriften der TR ZU bzw. EAWU-Regularien fallen, ist die EAC-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist sowohl für das Inverkehrbringen als auch für die Inbetriebnahme dieser Waren innerhalb der Union erforderlich.
Anforderungen an die EAC-Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben E-A-C
Das Zeichen muss während der gesamten Lebensdauer an der Ware bleiben
Das Zeichen muss sichtbar und lesbar auf die Ware angebracht werden
Das Zeichen muss farbkonstant an die Ware angebracht werden
Das Zeichen muss monochrom an die Ware angebracht werden
Das Zeichen muss auf jeder Produktionseinheit vorhanden sein
Das Zeichen muss mindestens 5 Millimeter hoch und breit sein
Das Zeichen muss in allen Begleitunterlagen vorhanden sein
Eine Kennzeichnungspflicht erfolgt durch die Anforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU-Staaten. Die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion beinhalten die obligatorischen Vorschriften für die EAC-Konformitätsbewertung.
Die Hersteller sind allein für die EAC-Zertifizierung und der EAC-Kennzeichnung verantwortlich. Der Hersteller muss im Vorfeld, mit Hilfe eines Dienstleisters, prüfen lassen, ob seine Produkte der Zulassungspflicht gemäß den aktuellen Anforderungen der EAWU-Staaten unterliegen.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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