Pressemitteilung von Thomas Trepnau

Das sollten Investoren, Kapitalanleger und Vermieter wissen: Immobilienerwerb, Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung


Immobilien

"Jeder Vermieter kann Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Der Erwerb von Immobilien ist nach wie vor ein vorzüglicher Schutz gegen Geldentwertung",
so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent.

Die wichtigste Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten ist der Mietvertrag.
Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit genannt werden.
Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise:
- Die Grundsteuer,
- die Kosten der Wasserversorgung,
- die Kosten der Entwässerung,
- die Kosten der Heizung und Warmwasser,
- die Kosten für den Aufzug,
- die Kosten für die Straßenreinigung,
- die Müllbeseitigung u.s.w.

Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt.
Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten.

Mehr Gestaltungsspielräume bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume.
Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten.
Das Buch "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete" liefert alle wichtigen Informationen zur korrekten Abrechnung der Mietnebenkosten.

Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln.
Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden.
"Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt.
Sein neuester Ratgeber "Mehr Moneten mit Mieterhöhung" macht es jedem Vermieter leicht und hilft unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem Mieter korrekt anzukündigen.
Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst.
In seinem Buch "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema "Mietminderung" steckt und sich gut vorbereitet hat.

Jetzt wackeln auch die USA. Griechenland steht kurz vor der Umschuldung. Zerstören die gigantischen Hilfsprogramme den Euro? Kein Wunder, dass Vermögensschutz wieder ein wichtiges Thema ist. Die Investition in Immobilien liefert genau diesen Vermögensschutz. Besser als Gold. Denn Gold bringt keine Miete. Die Inflation hilft dem Immobilieninvestor sogar, wenn er es richtig macht.
In "Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien - Kauf ein Haus und mach mehr daraus" liefert der Autor alle wichtigen Tipps und Tricks zum Immobilienerwerb.

In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher durch den Immobilien-dschungel.
Zu jedem Buch sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die Bücher sind als Downloadversionen oder gebundene Ausgaben im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
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