Pressemitteilung von Herr Dr. Immo Dehnert

Beim Wohnungskauf Nebenkosten mit einkalkulieren


Immobilien

Außerdem ist Wohneigentum eine beliebte Altersvorsorge, nicht zuletzt infolge der Finanzkrise und zunehmender Inflationsängste. Vielerorts steigen deswegen die Preise, so dass es für viele Interessenten schwerer wird, ihren Traum zu verwirklichen. Um so mehr gilt es nach Ansicht der Wüstenrot Immobilien GmbH, der Immobilien-Maklergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, in der Kalkulation die Nebenkosten nicht zu vergessen.

Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung vermittelt ein Gefühl von Geborgenheit, ist aber auch eine wertbeständige Kapitalanlage, eine Vorsorge für das Alter. Und auf längere Sicht sind eigene vier Wände auch billiger, als zur Miete zu wohnen.

Allerdings können die wenigsten Interessenten das eigene Haus "aus dem Stand" bezahlen, sondern müssen dafür zunächst Eigenmittel ansparen. In der Regel werden die Gesamtkosten durch eine Kombination verschiedener Elemente aufgebracht - Eigenkapital, Bausparvertrag und Hypothekarkredite. Für die Höhe der Anteile gilt die Faustregel: 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, 20 bis 25 Prozent Bausparvertrag (Guthaben und Darlehensanspruch) sowie 50 bis 60 Prozent Hypothekendarlehen.

Bereits zu Anfang eines Finanzierungsvorhabens sollte ein Kaufinteressent immer ermitteln, welche Gesamtkosten er höchstens bezahlen kann. Als Obergrenze der dauerhaft tragbaren Verpflichtungen gelten 40 Prozent des Familiennettoeinkommens, einschließlich der bis¬herigen Kaltmiete. Zu beachten ist außerdem, dass die Gesamtkosten für einen Immobilien¬erwerb nicht nur aus dem Kaufpreis bestehen, sondern beim Kauf auch Nebenkosten anfallen, die aus dem Kaufpreis berechnet werden. Die wichtigsten sind die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Maklergebühren. Auch hierfür muss bei der Finanzierung Geld einkalkuliert werden.

Größter Einzelposten ist mittlerweile die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer erreicht immer schneller immer neue Höhen. Die Bundesländer, die über den Steuersatz entscheiden, schaukeln sich hierbei seit einigen Jahren gegenseitig hoch. Seit 1996 die damalige Erhöhung der Grunderwerbsteuer mit der staatlichen Eigenheimzulage gegenfinanziert wurde, hat sich der Steuersatz in Einzelfällen bereits mehr als verdreifacht – von zwei Prozent auf 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2014.

Damit nicht genug, es wird weiter an der Gebührenschraube gedreht. Zum 1. August dieses Jahres tritt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz in Kraft, das etwa beim Hauskauf Gebührenerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zur Folge haben wird. Galt bisher als Richtwert, dass bei einem Immobilienkauf Zusatzkosten bis zu 1,5 Prozent an Notar und Gericht fließen, dürften es künftig rund zwei Prozent sein.

Die Maklergebühren schlagen ebenfalls zu Buche. Mit Sätzen, die sich regional in der Höhe nach der Ortsüblichkeit richten, bleiben sie jedoch zumindest in Südwestdeutschland inzwischen deutlich hinter der Grunderwerbsteuer zurück. Im Gegensatz dazu steht ihnen außerdem eine echte Gegenleistung gegenüber.

Zusatzkosten erreichen 15 Prozent des Kaufpreises

Bisher konnte als Faustregel gelten, dass sich die gesamten Kaufnebenkosten in etwa auf zehn Prozent des Kaufpreises belaufen. Infolge der höheren Steuer- und Gebührensätze sind es mittlerweile eher 15 Prozent und mehr. Bei einem Kaufpreis von zum Beispiel 250.000 Euro fallen mithin nicht mehr runde 25.000 Euro dafür an, sondern sogar rund 37.500 Euro. Vor allem Schwellenhaushalte, die sich infolge der guten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung sowie der historisch niedrigen Zinsen gerade eben Wohneigentum leisten könnten, kommen so in Bedrängnis. Die Lage wird noch dadurch verschärft, dass die Immobilienpreise vor allem in den Ballungsgebieten sowie in vielen Universitätsstädten deutlich steigen. Die davon abhängigen Erwerbsnebenkosten steigen mit – auch ohne höhere Steuer- und Gebührensätze.

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Wüstenrot Immobilien GmbH
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