Pressemitteilung von Sven Langbein

Sven Langbein von Immovaria: Steuern sparen mit Denkmalimmobilien


Immobilien

Als Spezialist für denkmalgeschützte Bauten und Geschäftsführer der in Nürnberg ansässigen Immovaria GmbH (http://www.immovaria.net) klärt Sven Langbein dieses Missverständnis auf, denn die Einstufung einer Immobilie als Denkmal birgt steuerliche Vorteile.

Wann gilt ein Gebäude als denkmalgeschützt?

Sven Langbein: Um eine Immobilie als Denkmal einzustufen, müssen diverse Kriterien erfüllt sein, die im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes festgelegt sind. Bei vielen älteren Gebäuden kommt es hier auf die Architektur oder bauliche Besonderheiten an. Das können zum Beispiel eine Stuckdecke oder alte Holzdielen sein - letztendlich alle baulichen Facetten, die deutsche Handwerkstraditionen dokumentieren. Sowohl der Staat als auch die Gesellschaft sind an einem Erhalt derartiger Bauten interessiert.
Sven Langbein: Immovaria verfügt über langjährige Erfahrung im Erwerb denkmalgeschützter Immobilien. Deshalb kennen wir die vielfältigen Vorteile für Anleger. Zum einen handelt es sich um ganz individuelle Objekte mit eigenem Charakter, die es nur einmal in dieser Form gibt. Damit wird nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen eine Denkmalimmobilie ebenfalls attraktiv für die Vermietung einzelner Wohneinheiten. Eigentumswohnungen in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern sind durch die steigende Nachfrage und hohe zu erwartende Mieteinnahmen ausgesprochen begehrt. Anleger profitieren folglich sowohl von überdurchschnittlich hohen Einnahmen als auch einer dauerhaft guten Vermietbarkeit.

Wie läuft eine hochwertige Sanierung ab?

Sven Langbein: Die Immovaria GmbH hat ihre Kernkompetenzen im Bereich der Sanierung historischer Bauten. Eine umfassende, fachgerechte Sanierung und Modernisierung des Gebäudes ist eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Renditeobjekt. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen und sorgen sowohl für den Erhalt historischer Details als auch die Modernisierung der Gebäude durch hochwertige Ausstattung und Sicherheitstechnik. Damit steigern wir einerseits die Wohnqualität für die Mieter und zudem auch den Immobilienwert. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Käufer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie umfangreichende steuerliche Vorteile nutzen können.

Welche Steuervorteile gibt es beim Erwerb einer Denkmalimmobilie?

Sven Langbein: Der Staat belohnt den Besitzer und Sanierer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie mit Steuervorteilen, weil der Schutz von Kulturgut eigentlich ihm obliegt. Diese Regelung basiert auf der sogenannten Denkmal-AfA. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen können alle im Zusammenhang mit der Sanierung der denkmalgeschützten Immobilie angefallenen Kosten mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Innerhalb der ersten acht Jahre sind das acht Prozent im Jahr der sogenannten nachträglichen Herstellungskosten, danach sieben Prozent.
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http://www.immovaria.net
IMMOVARIA GmbH
Stephanstraße 6 a 90478 Nürnberg

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