Einbrechern die rote Karte zeigen
17.10.2013
Immobilien

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in deutsche Haushalte steigt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2012 kam es im vergangenen Jahr zu rund 144.000 Einbrüchen. Das entspricht einer Steigerung gegenüber 2011 von 8,7 Prozent. Betroffen sind nicht nur Villen und einsam gelegene Häuser, sondern auch Einfamilienhäuser in Wohnsiedlungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Viele Einbrüche hätten jedoch verhindert werden können, wenn die Bewohner nicht leichtsinnig gewesen wären. Gekippte Fenster oder nicht abgeschlossene Wohnungstüren fordern Diebe geradezu heraus. Verhaltensänderungen sowie die richtige Sicherheitstechnik bringen jeden dritten Einbruchversuch zum Scheitern.
Türen und Fenster richtig sichern
Fast die Hälfte aller Langfinger bricht durch ungesicherte Türen oder Fenster ein, indem sie diese mit einem Schraubenzieher aufhebeln. Hierbei bieten einbruchhemmende Türen und Fenster einen hervorragenden Schutz: Das Eindringen in eine damit gesicherte Wohnung kostet Zeit, die der Gauner nicht hat, und misslingt aufgrund der guten Verschlusstechnik. Das gewaltsame Öffnen verursacht zudem viel Lärm, sodass ein Einbruch schnell entdeckt werden kann. Bei der Sicherung von Türen und Fenstern sollte auf Wirkungskraft und Stabilität geachtet werden. Anerkannte Produkte der VdS Schadensverhütung bieten einen hohen Sicherheitsstandard, da sie in Versuchslaboren auf ihre Einbruchsicherheit hin geprüft und getestet werden.
Türen können nachträglich ergänzend mit einem Querriegel- oder Zusatzschloss mit Sperrbügel ausgestattet werden. Dabei gilt als Faustregel: Haustüren immer zweimal abschließen, um die Sicherheit zu erhöhen. Bei Fenstern ist darüber hinaus eine zusätzlich angebrachte, abschließbare Fensterzusatzsicherung sinnvoll. Balkon- und Fenstertüren in den oberen Stockwerken sollten beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden. Oft benutzen Einbrecher auch Leitern, Mülltonnen oder Gartenmöbel als Aufstiegshilfe. Diese sind besser im Schuppen verschlossen aufzubewahren.
Zusätzliche Sicherheit bieten VdS-geprüfte Alarmanlagen, die ausgelöst werden, wenn zum Beispiel eine Fensterscheibe zerschlagen oder eine Tür unberechtigt geöffnet wird. Zudem ist es ratsam, einbruchgefährdete Bereiche wie Haus-, Seiten- und Hintereingänge zu beleuchten. Auch Scheinwerfer, die durch Bewegungsmelder in Gang gesetzt werden, erschweren es Gaunern, sich ungesehen auf dem Grundstück zu bewegen. Ferner ist auf eine dichte Bepflanzung um das Haus zu verzichten, um dem Einbrecher keinen Sichtschutz zu schaffen.
Anwesenheit im Urlaub simulieren
In der Urlaubszeit deuten überfüllte Briefkästen und ständig heruntergelassene Rollläden auf Abwesenheit der Bewohner hin. Hier sollten die Nachbarn gebeten werden, den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Alternativ ist auch die Einlagerung der Post in einer Filiale möglich. Um den Eindruck zu erwecken, dass das Haus bewohnt ist, können Lampen und Rollläden über Zeitschaltuhren mit Zufallsgenerator gesteuert werden. Abwesenheiten, die länger als zwei Monate dauern, erhöhen das Risiko eines möglichen Einbruchs. Sie sind deshalb der Versicherung mitzuteilen.
Ernstfall Einbruch – Was ist zu tun?
Auch mit den besten Sicherheitsvorkehrungen ist ein Haus oder eine Wohnung nicht hundertprozentig vor Dieben geschützt. Liegt ein Einbruch vor, ist dieser der Polizei umgehend zu melden. Dabei gilt: Bis die Polizei vor Ort ist, darf in der Wohnung nichts verändert werden. Stattdessen sollte man dieser schnell eine Liste aller gestohlenen Gegenstände zur Verfügung stellen. Falls Sparbücher, EC- oder Kreditkarten entwendet wurden, empfiehlt es sich, die jeweiligen Konten umgehend zu sperren, um Missbrauch vorzubeugen.
"Im Ernstfall ist eine Hausratversicherung Gold wert", sagt Dr. Wolfgang Breuer, Vorstandsmitglied der Württembergischen Versicherung AG. "Sie ersetzt schnell und unbürokratisch den Sachschaden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, aber auch durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch Elementarschadenereignisse, wenn ein entsprechender Zusatzbaustein abgeschlossen wurde."
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