Der BVFI bezieht Stellung zum „Bestellerprinzip“ i.S. Maklerprovision und zur „Mietpreisbremse“
20.11.2013
Immobilien
Politiker und Medien reden derzeit viel vom "Bestellerprinzip" i.S. Maklerprovision und von einer "Mietpreisbremse". Doch je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt, umso mehr kommt man zu dem Ergebnis, dass hier eine ungerechtfertigte Kampagne gegen den ehrenwerten Kaufmannsberuf des Immobilienmaklers und gegen Immobilieneigentümer Stimmung gemacht wird.
Union und SPD diskutieren in der Arbeitsgruppe "Verkehr, Bau und Infrastruktur" zur Vorbereitung der Koalitionsverhandlungen darüber, ob künftig bei der Maklerprovision das Bestellerprinzip gelten soll. (Nicht eindeutig ist, ob dies nur für die Wohnungsvermittlung zutreffen soll.) Die ausgearbeiteten Vorschläge werden dann in die Koalitionsverhandlungen eingebracht und dort nochmals diskutiert. Diese Ergebnisse finden Niederschlag in der Koalitionsvereinbarung. Selbst dann ist das Niedergeschriebene noch nicht Gesetz, sondern muss als solches ausgearbeitet, formuliert und verabschiedet werden. Der Weg bis dahin kann lang sein, verkürzt werden könnte er durch die Tatsache, dass eine große Koalition auch über eine satte Mehrheit im Bundesrat verfügt und die Opposition ohnehin diese Vorschläge unterstützen wird.
Geradezu minütlich erreichen den BVFI Anrufe und eMails von verunsicherten Maklern, wie es denn nun weitergehen solle und was der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft gedenke, zu unternehmen. Aber: Es kommen keineswegs nur Anrufe an, die sich vehement gegen das Bestellerprinzip wehren. Nein, es gibt auch Makler die sagen, wenn der Gesetzgeber schon keine Zulassungsvoraussetzungen schafft, dann findet eben auf diesem Wege eine Marktbereinigung statt. Und: Viele Makler wissen um die Qualität ihrer Leistungen und sind sich selbstbewusst sicher, dass diese für den Vermieter so wichtig sind, dass sie gerne weiterhin die Maklerleistung in Anspruch nehmen. Und in der Tat sind die Argumente gewichtig. Es seien nur einige genannt:
• Erfahrungen bei der Sorgfalt der Mieterauswahl, infolge dessen sich Mieter mit schlechter Bonität erst gar nicht an Makler wenden,
• intensiver Bonitätscheck (Einkommens- und Vermögensnachweise, Zusammenarbeit mit Auskunfteien, die zum Teil auch Datenbanken über Mietnomaden führen),
• Verwendung eines Mietvertrages, der die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt,
• nur nach sorgfältiger Qualifizierung wird einem Interessenten überhaupt die Wohnung gezeigt (Vermeidung von Besichtigungstourismus, Besichtigungskriminalität usw.)
• und nicht zu vergessen, der enorme Zeitaufwand, der dem Mietinteressent durch die Vorarbeit des Maklers für Besichtigungen, Vertragsgespräche, Übergabe usw. erspart bleibt!
Der BVFI hat eine mehrseitige Expertise erstellt und den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie den Teilnehmern der Arbeitsgruppe zugesandt. Dieser kann eine Vielzahl von gewichtigen Argumenten entnommen werden, die anschaulich begründen, welche Vorteile auch ein Mietinteressent entgegen aller Behauptungen von einer Maklerleistung hat. Die Argumente können hier abgerufen werden: (LINK)
Und auch auf die Fehlinformationen, die Mietpreisbremse würde Mieterhöhungen vermeiden oder gar zusätzlichen Wohnraum schaffen, geht der BVFI ausführlich ein. Zudem verweist er darauf, dass es bei Beachtung der gesetzlichen Situation heute schon eine Mietpreisbremse gibt, die den Mieter vor überzogenen Vermieterverlangen schützt.
BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Herr Helge Norbert Ziegler
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
Deutschland
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