Urteil zur Kündigungswelle von Nokia Siemens Network Services
31.07.2014
Immobilien
Die Deutsche Telekom AG muss möglicherweise 800 ihrer ehemaligen Angestellten nach fast 15 Jahren wieder zu alten Konditionen aufnehmen. Begründet wird dies durch ein aktuelles Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai diesen Jahres. Danach muss die Telekom einen von der Nokia Siemens Network Services GmbH (NSN) gekündigten Mitarbeiter wieder einstellen, da er nicht ausreichend über die Konsequenzen eines Verkaufs seines Arbeitgebers (einer Telekomtochter) an die NSN informiert wurde.
Zum Hintergrund: 2005 schob die Deutsche Telekom AG ca. 2.000 Beschäftigte, darunter 700 Beamte, in ihr Tochterunternehmen Vivento Technical Service GmbH (VTS) ab. Drei Jahre lang arbeiteten die Mitarbeiter zusammen mit Zeitarbeitskräften von Vivento im Bereich Montage- und Serviceleistungen für Festnetz und Mobilfunk. Dann leistete die Deutsche Telekom eine Anschubfinanzierung von rund 560 Mio. Euro an Nokia Siemens Network Services GmbH (NSN) und wurde so ihr Tochterunternehmen mit 1.000 ehemaligen Telekomangestellten los.
Im Juni 2013 verkündete die NSN allen Mitarbeitern, dass das operative Geschäft zum Jahresende eingestellt wird. 800 der ehemaligen Telekomangestellten erhielten zum Teil nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit ihre Kündigung. Die 200 Kollegen im Beamtenstatus durften zur Telekom zurück. Nachdem ein gekündigter Mitarbeiter Klage erhob, ordnete nun das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz an, dass er zu unveränderten Bedingungen bei der Deutschen Telekom (der Rechtsnachfolgerin der VTS) wieder beschäftigt werden muss.
"Die Mitarbeiter wurden nicht ordnungsgemäß über den Betriebsübergang von VTS auf NSN und die damit verbundenen Unsicherheiten unterrichtet", betont der in Leipzig ansässige Fachanwalt Daniel Frick, der inzwischen mehrere ehemalige NSN-Mitarbeiter vertritt. Er ist der Überzeugung, dass dank diesem deutlichen Signal vom Landesarbeitsgericht auch die anderen knapp 800 Entlassenen gute Chancen auf Wiederanstellung haben - selbst wenn sie bereits eine Abfindung erhielten. Allerdings
sollten sie sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. "Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht", begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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