Expertentipp: Standpunkt "Schadstoffe in Innenräumen" zum Download
31.08.2011
Immobilien
"Jede Raumluft sollte gesundheitlich unbedenklich und innenraumhygienisch unauffällig sein. Doch in der Mehrzahl der Innenräume liegt ein chemisches und / oder mikrobiologisches Problem vor", warnt Dr. Gerhard Führer, Leiter des Instituts Peridomus (http://www.peridomus.de) und Leiter des Arbeitskreises "Innenraumhygiene" des BVS Sachverständige Bayern. Dies belegen Tausende von chemischen und mikrobiologischen Einzeluntersuchungen in Hunderten von Gebäuden. Anders als bei sichtbarem Schimmelpilzbefall in Innenräumen ist es bei den in der Regel nicht sichtbaren und nicht riechbaren Innenraumhygienefällen für Bausachverständige alleine schwierig, messbare und reproduzierbare Befunde zu erhalten. "Es gibt wenige Fachgebiete, in denen vergleichbare emotionale und aus Unkenntnis geführte Auseinandersetzungen auftreten wie beim Thema "Erkennen, sanieren und vermeiden von Schadfaktoren in Innenräumen", so Dr. Führer. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen weiß: "Da es einerseits um Gesundheit, andererseits um den Widerstreit zwischen oft großen Schadenspotenzialen und wirtschaftlichen Interessen geht, ist zwischen Panikmache und Verharmlosung ein weites Feld." Akteure mit unterschiedlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Interessen arbeiten auf diesem relativ neuen Sachgebiet. Laut Führer ist es deshalb das wesentliche Ziel der Empfehlungen des BVS-Standpunktes "auf die Erfordernisse einer fachübergreifenden Zusammenarbeit hinzuweisen, Anstöße zu einer interdisziplinären Fortbildung zu geben und die Diskussion auf einer wissenschaftlich-technischen und sachlichen Ebene zu führen."
Der BVS-Standpunkt informiert u. a. über Grundlagen, Anforderungen, Untersuchungsstrategien, Umfang der Untersuchungen, Probenahme und Laboranalytik und gibt folgende Empfehlungen:
1. Die Fortbildung aller am Bau Beteiligten, einschließlich der Auftraggeber - auch wegen des künftigen Gebäudeunterhalts. Heizungs- und Lüftungskonzepte berücksichtigen.
2. Die Vermeidung des unkontrollierten Eintrags chemischer Verbindungen:
a) Durch Auswahl emissionsarmer Materialien und (Bau-) Produkte (z. B. nach AgBB-Schema des Umweltbundesamtes).
b) Die Volldeklaration aller Inhaltsstoffe einfordern. Das Minimierungsgebot beachten!
3. Die Minimierung der Folgen von Witterungseinflüssen, Neubaufeuchte und Schadensereignissen durch handwerklich machbare, fehlertolerante und damit sichere (Bau-)Konstruktionen mit geringem Schadenspotenzial sowie (Bau-)Feuchtemanagement.
4. Unbedingt Fachplaner für "Innenraumhygiene" einbeziehen, wie dies für Tragwerksplanung und Haustechnik schon lange üblich ist.
5. Nach Fertigstellung oder Instandsetzung:
Überprüfung der Raumqualität zur Leistungskontrolle und zur Sicherheit der Raumnutzer.
6. Bei gesundheitlichen Beschwerden der Raumnutzer:
Chemische und mikrobiologische Bestandsaufnahme in den Innenräumen (Büro, Wohnung).
7. Bei Wasserschäden:
Mikrobielle Bestandsaufnahmen unmittelbar nach dem Schadensereignis sowie vor Beginn der Instandsetzung sind zwingend nötig.
- Gefährdungsabschätzung und Betriebsanweisung nach BGI 858 vor Beginn der Instandsetzung.
- Vermeidung von Desinfektionsmitteln (Ausnahmen sind zu begründen!)
- Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
- Überprüfung des Erfolges der Instandsetzungsmaßnahmen.
8. Bei "energetischen" Sanierungen:
Weil das Abdichten der Gebäudehülle die Folgen von Schadenstoffbelastungen im Gebäude verschärft, muss im Vorfeld solcher Maßnahmen die innenraumhygienische Situation erfasst und bewertet werden. Nur so lässt sich eine "Sanierung der Sanierung" sicher vermeiden.
Der vollständige Standpunkt "Schadstoffe in Innenräumen" ist kostenlos erhältlich. Er kann beim Leiter des Arbeitskreises Innenraumhygiene Dr. Gerhard Führer unter der E-Mail-Adresse info@peridomus.de angefordert oder auf http://www.peridomus.de herunter geladen werden.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vertritt als Dachverband mehr als 4.000 Sachverständige, die in 12 Landesverbänden und 10 Fachverbänden organisiert und auf ca. 250 verschiedenen Sachgebieten tätig sind. Sie erstellen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie für private Verbraucher Gutachten und stehen ihnen bei wichtigen Entscheidungen mit fachlichem Rat zur Seite. Die Sachverständigen in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis der Europanorm EN 17024 zertifiziert.
Der BVS Sachverständige Bayern stellt die regionale Gruppierung des BVS in Bayern dar. Der Fachbereich Bau diskutiert in Arbeitskreisen Fachthemen, die durch Normen, Merkblätter, Richtlinien usw. nicht ausreichend geregelt sind. Das Diskussionsergebnis wird in Standpunkten mit konkreten Empfehlungen veröffentlicht. Der Inhalt dieser Veröffentlichung soll als Richtschnur bei Bewertungen und Beurteilungen herangezogen werden. Kritiken und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht. Mit Wissensfortschreibung sollen Standpunkte in unregelmäßiger Zeitenfolge aktualisiert werden.
Bildquelle: http://www.peridomus.de
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