Die Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
15.02.2018
Immobilien
Verstirbt der Mieter einer Wohnung, endet damit nicht automatisch das Mietverhältnis. Angehörige bzw. Erben haben dann im Hinblick auf die Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses rechtliche Besonderheiten zu beachten. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Regelungen der §§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB bestimmt, welcher Personenkreis in welcher Rangfolge anstelle des verstorbenen Mieters als neuer Vertragspartner in das Mietverhältnis eintritt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten ergeben.
Der Ehegatte des verstorbenen Mieters hat vorrangig das Recht, in das Mietverhältnis einzutreten (§ 563 Abs. 1 BGB). Bei einer rechtskräftigen Ehescheidung besteht allerdings kein Eintrittsrecht. Wenn es keinen eintrittsberechtigten Ehegatten gibt, kann das Mietverhältnis auch mit dem Lebenspartner (im Sinne des §§ 15 ff LPartG) fortgesetzt werden. Sind leibliche Kinder (im Sinne von § 1591 f BGB) des verstorbenen Mieters vorhanden, haben sie auf gleicher Rangstufe mit dem Lebenspartner ebenfalls das Recht, in das Mietverhältnis einzutreten (§ 563 Abs. 2 BGB). Erst nach den oben genannten Personen haben andere verwandte Personen gemäß § 563 Abs. 2 BGB das Recht, in den Mietvertrag des Verstorbenen einzutreten.
Für alle oben aufgeführten berechtigten Personen, die nach dem Tod des Mieters in dessen Mietverhältnis eintreten, ist Grundvoraussetzung, dass sie bis zum Eintritt des Todes mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt oder den Mietvertrag mit unterzeichnet haben. Ist dies nicht der Fall, scheidet ein Eintrittsrecht ohnehin gänzlich aus.
Der Vermieter muss den Eintritt in das Mietverhältnis durch berechtigte Personen nicht in jedem Fall dulden. So kann er innerhalb einer Frist von einem Monat (Überlegungsfrist) ab Kenntnisnahme vom Eintritt des Eintrittsberechtigten diesem außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen; aber nur, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Eintrittsberechtigten gelegen ist (§ 563 Abs. 4 BGB). Aus anderen Gründen kann dem Eingetretenen nicht außerordentlich gekündigt werden.
Weitere Informationen, zum Beispiel zu Wohnung mieten Sachsenhausen, Wohnung mieten Frankfurt und anderen Themen sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de erhältlich.
Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
Deutschland
fon ..: (089) 17 87 87 6206
fax ..: (089) 17 87 87 - 88
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de
Pressekontakt
Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
fon ..: (089) 17 87 87 6206
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Frau Christina Vollmer
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Aigner Immobilien startet neues Online-Portal
Aigner Immobilien startet neues Online-Portal
03.01.2018 | Frau Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
Umzug in eine neue Immobilie
15.12.2017 | Frau Christina Vollmer
Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
30.11.2017 | Frau Christina Vollmer
Aigner Immobilien offeriert umfangreichen Service zum Thema "Scheidung und Immobilien"
Aigner Immobilien offeriert umfangreichen Service zum Thema "Scheidung und Immobilien"
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
Wie Fliegengitter das Risiko des West-Nil-Virus minimieren
Wie Fliegengitter das Risiko des West-Nil-Virus minimieren
28.11.2024 | Peter Straub Immobilienmanagement
Starten Sie durch auf dem "LUWA-Areal für alle"
Starten Sie durch auf dem "LUWA-Areal für alle"
27.11.2024 | Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
26.11.2024 | Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
26.11.2024 | REBA IMMOBILIEN AG
REBA Gewerbepark Hann. Münden
REBA Gewerbepark Hann. Münden