Frankfurt: Milieuschutz-Satzungen nur bedingt geeignet
22.02.2018 / ID: 284381
Immobilien
Frankfurt, 22. Februar 2018 - Die so genannten Milieuschutz-Satzungen der Stadt Frankfurt sind möglicherweise nicht geeignet, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einzelnen Stadtvierteln zu erhalten und die Bewohner vor Luxussanierungen oder steigenden Mieten zu schützen. Zudem sei es schwierig den Erfolg dieser Satzungen zu definieren und zu messen. Das wurde heute bei einer Informations-Veranstaltung des Immobilien- und Beratungsunternehmens ImmoConcept (http://www.immoconcept.eu)in Frankfurt deutlich.
Die auf Öffentliches Bau- und Planungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Nina Jarass Cohen stellte auf Einladung von ImmoConcept-Geschäftsführer Bernd Lorenz ihre Einschätzungen vor. Demnach sei schon die Festlegung auf "schützenswerte Milieus" schwierig, da Frankfurt als internationaler Wirtschafts- und Finanzstandort eine besonders vielfältige Bevölkerung aufweise. "Fraglich ist auch, ob nicht ohnehin zunehmend wohlhabende Bevölkerungsschichten aufgrund der guten Infrastruktur und allgemeinen Attraktivität urbaner Lebensstile in bestehende Milieus drängen und dadurch das Gesicht eines Stadtteils verändern."
Die 15 in Frankfurt bereits verabschiedeten oder derzeit geplanten Satzungen schreiben für verschiedene Stadtteile vor, welche Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen zulässig sind oder dass bei so genannten Luxus-Sanierungen der Bauantrag abgelehnt werden kann. Unzulässig sei es zum Beispiel, Wohnungen zusammenzulegen, wenn die neue Wohnung größer als 130 Quadratmeter wird. Auch besondere Ausstattungsmerkmale wie eine Sauna oder ein Concierge-Service kollidieren mit den Zielen der Milieuschutzsatzungen.
Weil die Anzahl der geschützten Wohnungen in einem Gebäude nicht reduziert werden darf, seien Neubauten anstelle alter Gebäude oftmals nicht möglich. Daher stehe der Milieuschutz in einem möglichen Konflikt zu der in Frankfurt notwendigen innerstädtischen Verdichtung. Durch den konstanten Zuzug unter anderem von Beschäftigten im Rahmen des "Brexit" bestehe bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von mindestens 70.000 zusätzlichen Wohneinheiten. Da Frankfurt "im Vergleich zu anderen Großstädten flächenmäßig recht klein und der Wohnraum daher besonders begrenzt" sei, bestehe ein "großer Engpass an bebaubaren Grundstücken in innenstadtnahen Lagen". Es müsse daher wohl auch in bestehenden Quartieren um- und ausgebaut werden.
Das Argument, die bestehenden Milieus dabei vor Mietsteigerungen schützen zu wollen, greife nur zum Teil. Auch bei zulässigen Modernisierungen können elf Prozent der Aufwendungen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden, was laut Cohen "die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung möglicherweise auch gefährdet".
Soziale Schutzräume mit Mitteln des Baurechts zu schaffen sei eine rechtliche Gratwanderung. In vielen Fällen lasse sich der städtebauliche Bedarf für eine Milieuschutz-Satzung "nicht belastbar belegen". Es sei daher möglich, dass die derzeit noch in Planung befindlichen Milieuschutzsatzungen nicht oder nur in Teilbereichen in Kraft treten. Hinsichtlich anderer Instrumente des Milieuschutzes sind aber nach den Worten von Dr. Nina Cohen durchaus Verschärfungen denkbar. So treten in immer mehr Bundesländern temporäre Umwandlungsverbote in Kraft, die in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verbieten. Es sei nicht auszuschließen, dass ein solches Verbot auch in Frankfurt eingeführt wird, sofern der Landesgesetzgeber hierfür die Voraussetzungen schafft.
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