Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen
01.06.2018
Immobilien
Kelkheim, 01. Juni 2018
Ab dem 1. August 2018 brauchen gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Berufszulassung. Mit der vom Bundesrat genehmigten Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung gelten gleichzeitig neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherungen. Diese müssen nun unter anderem sowohl über eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR pro Schadenfall als auch über 1.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres abgeschlossen werden und zudem eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen. Bestehende Berufshaftpflichtversicherungen müssen auf die neuen Bestimmungen hin überprüft und bis spätestens zum 1. März 2019 angepasst werden.
Betroffen von der Pflicht einer Berufszulassung - und damit einhergehend von einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung - sind Wohnungseigentumsverwalter nach WEG, ebenso wie die Verwalter von Mietwohnungen an Dritte. Darüber hinaus können Steuerberater, die gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung übernehmen, oder Tochterfirmen von Versicherungsunternehmen, die Wohnimmobilien des Versicherers verwalten, eine Zulassung dafür benötigen. Die regulär geltenden Ausnahmen gemäß § 6 GewO fallen hier laut BMWI und BaFin weg.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist nur die Verwaltung eigener Wohnungen sowie von Gewerbeimmobilien und Grundstücken. Auch wenn die Immobilien nicht auf gewerblicher Basis verwaltet werden, also zum Beispiel Verwandte oder Freunde die Verwaltung ohne Gewinnabsicht übernehmen, brauchen diese keine Berufszulassung.
Um eine Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie zuverlässig arbeiten, ihre Vermögensverhältnisse geordnet sind sowie dass sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Für Personen, die vor dem 1. August 2018 bereits als Mietwohnungsverwalter tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019. Wer nach dem 1. August 2018 beginnen will, muss von Anfang an eine Erlaubnis vorlegen.
Neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler und -verwalter
Für eine Berufserlaubnis benötigen gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss über eine Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR pro Schadenfall und über 1.000.000 EUR über alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres abgeschlossen werden. Außerdem muss die Versicherung alle Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, die sich aus der Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben, abdecken, eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gelten, sofern diese nicht selbst eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Die genauen Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind in den §§ 15, 15a MaBV in der ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung geregelt.
Bestehende Verträge müssen angepasst werden
Mietwohnungsverwalter und Immobilienmakler müssen bestehende Berufshaftpflichtversicherungen daher bis spätestens zum 1. März 2019 anpassen, falls sie die Anforderungen der neuen Pflichtversicherung nicht erfüllen.
Die häufigsten Gründe für die Anpassung der vorhandenen Versicherung sind: Die Versicherungssumme ist zu gering, es liegt keine unbegrenzte Nachhaftung vor und es ist pauschal jede Form der Immobilienverwaltung mitversichert. Vor allem dieser letzte Punkt wird leicht übersehen. Denn die neue Berufshaftpflichtversicherung darf NUR über die Wohneigentums- und Mietverwaltungstätigkeiten abgeschlossen werden. Gewerbeimmobilien dürfen nicht mitversichert sein. Dies ist jedoch in den meisten bestehenden Versicherungsverträgen heute der Fall. Daher muss eine separate Versicherung eingegangen oder zumindest ein separater Deckungsstock eingerichtet werden, der ausschließlich für die Arbeit als Wohnimmobilienverwalter bzw. -makler reserviert ist. Immobilienmakler und -verwalter sollten ihren Versicherungsagenten ansprechen, um die genannten Punkte abzuklären.
Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.eu/2018/06/01/neue-berufszulassungspflicht-fuer-immobilienmakler-und-wohnimmobilienverwalter-fordert-neue-berufshaftpflichtversicherungen/
Bildquelle: Flickr Alan Cleaver
http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim
Pressekontakt
http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Lutz-Hendrik Groot Bramel
19.07.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
18.05.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox
Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox
24.04.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
EU-Recht versus US-Recht: Wer darf auf in Europa gelagerte Cloud-Daten zugreifen?
EU-Recht versus US-Recht: Wer darf auf in Europa gelagerte Cloud-Daten zugreifen?
05.04.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
ARAG SE und Forschungsstelle IT-Recht und Netzpolitik: Alternativ-Vorschlag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
ARAG SE und Forschungsstelle IT-Recht und Netzpolitik: Alternativ-Vorschlag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
26.01.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
IT-Sicherheit: Kapersky entdeckt Spionagesoftware für Android
IT-Sicherheit: Kapersky entdeckt Spionagesoftware für Android
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
26.11.2024 | Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
26.11.2024 | REBA IMMOBILIEN AG
REBA Gewerbepark Hann. Münden
REBA Gewerbepark Hann. Münden
26.11.2024 | Realty Bulgaria
Bulgarien: Traumhäuser zu unschlagbaren Preisen - Jetzt Ihr Eigenheim finden!
Bulgarien: Traumhäuser zu unschlagbaren Preisen - Jetzt Ihr Eigenheim finden!
26.11.2024 | Peter Straub Immobilienmanagement
Entdecken Sie das Aussergewöhnliche am Pelkinaweg 10 auf 191m2
Entdecken Sie das Aussergewöhnliche am Pelkinaweg 10 auf 191m2