EU-Recht versus US-Recht: Wer darf auf in Europa gelagerte Cloud-Daten zugreifen?
24.04.2018
IT, NewMedia & Software
Kelkheim, 24. April 2018
Ein anstehendes Urteil des amerikanischen Supreme Court wird auch hier in Europa mit Spannung erwartet. Haben US-Behörden Anspruch auf die Herausgabe von Cloud-Daten, die sie bei einem US-amerikanischen Unternehmen anfragen, auch wenn die Daten in Europa gespeichert sind? Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juni fallen.
Der konkrete Fall: Microsoft weigert sich die Daten aus dem Outlook-Postfach eines möglichen Drogenhändlers an amerikanische Ermittler herauszugeben. Denn die Daten lagern in einer Cloud in einem Rechenzentrum in Irland. Das heißt: Hier treffen zwei verschiedene Rechtssysteme aufeinander: EU- und US-Recht. Die in Irland verarbeiteten Daten unterliegen EU-Recht. Dieses regelt den Datentransfer in Nicht-EU-Staaten. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, werden Anordnungen zur Herausgabe von Daten nur bei Ländern anerkannt, die ein Abkommen mit der EU haben.
Die US-Ermittler hingegen berufen sich gegenüber Microsoft auf ein US-Gesetz aus dem Jahr 1986, das die Freigabe der Daten ermöglicht. Damals gab es jedoch noch keine Cloud. Microsoft sagt daher, US-Recht gelte nur innerhalb der Grenzen der USA und weigert sich die Daten herauszugeben, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die US-Regierung hingegen warnt, eine Entscheidung zugunsten von Microsoft können weitreichende Folgen haben, wenn es um die Sicherung von Beweisen geht, zum Beispiel wenn es um Kinderpornografie gehe.
Eine weitreichende Entscheidung für die Cloud-Branche
Vor dem Supreme Court sind zwei Gerichte zu keiner Entscheidung gekommen. Das Urteil ist für die gesamte Cloud-Branche relevant. Entsprechend schauen viele auf die Entscheidung des Supreme Court. Mehr als 30 nicht beteiligte Parteien haben sich zu dem Fall geäußert - IT-Konzerne und Interessengruppen genauso wie die EU. Es wird befürchtet, dass eine Entscheidung zugunsten der Herausgabe zu Milliardenverlusten für die Cloud-Branche führen könnte. Schließlich könnten US-Behörden dann auch im Ausland auf Daten zugreifen.
US- versus EU-Recht
Die Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet. Parallel dazu hat eine Gruppe von Senatoren einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten. Gleichzeitig sollten Unternehmen bestimmte Rechte erhalten, die es ihnen ermöglichen ihre betroffenen ausländischen Kunden zu schützen. Mit diesem Gesetz würde die Entscheidung des Supreme Court von der Politik überholt.
Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.eu/2018/04/24/eu-recht-versus-us-recht-wer-darf-auf-in-europa-gelagerte-cloud-daten-zugreifen/
Bildquelle: Flickr Kin Lane
http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim
Pressekontakt
http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Lutz-Hendrik Groot Bramel
19.07.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
01.06.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen
Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen
18.05.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox
Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox
05.04.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
ARAG SE und Forschungsstelle IT-Recht und Netzpolitik: Alternativ-Vorschlag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
ARAG SE und Forschungsstelle IT-Recht und Netzpolitik: Alternativ-Vorschlag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
26.01.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
IT-Sicherheit: Kapersky entdeckt Spionagesoftware für Android
IT-Sicherheit: Kapersky entdeckt Spionagesoftware für Android
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2025 | HiScout GmbH
ZeDIS: einheitliches Grundschutz-Tool für die Bundesverwaltung
ZeDIS: einheitliches Grundschutz-Tool für die Bundesverwaltung
14.01.2025 | Vertex, Inc. Pressekontakt
Fachkräftemangel und Qualifikationsdefizite bremsen steuerliche Transformation in EMEA
Fachkräftemangel und Qualifikationsdefizite bremsen steuerliche Transformation in EMEA
14.01.2025 | ARAG SE
Was ist neu in der digitalen Welt?
Was ist neu in der digitalen Welt?
14.01.2025 | Net at Work GmbH
NoSpamProxy ist erneut Champion im Professional User Rating: Security Solutions
NoSpamProxy ist erneut Champion im Professional User Rating: Security Solutions
14.01.2025 | Outpost24
Outpost24-Report zum Status der Angriffsflächen im DACH-Raum
Outpost24-Report zum Status der Angriffsflächen im DACH-Raum