Immobilienkauf in Spanien
23.07.2018
Immobilien
Denia, 23.07.2018. Ein eigenes Feriendomizil in Spanien - ein Traum, den sich immer mehr Deutsche erfüllen. Doch was gilt es zu beachten beim Kauf einer Immobilie im sonnigen Süden? Immer wieder hört man Schauermärchen von Grundeigentumsgeschäften, die gründlich schief gegangen sind.
Immobilien-Expertin Janette Vehse Janette Vehse (http://www.janettevehse.de/) rät daher: "Suchen Sie sich einen Rechtsbeistand, der das Objekt Ihrer Begierde prüft. Haben Sie die Immobilie über einen Makler gefunden, so wird dieser oft ca. 5 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer als Honorar kassieren."
Maklergebühren meist fünf Prozent
Seriöse Makler leisten teilweise großartige Arbeit und organisieren den Kauf bis ins Detail, was oft auch steuerliche und rechtliche Auskünfte und Bewertungen beinhaltet. Trotzdem muss man bedenken, dass ein Makler nie völlig neutral handelt, da er natürlich ein gesteigertes Interesse an der Realisierung des Kaufs hat, so Janette Vehse.
Der Makler bietet in der Regel auch den Entwurf des Vorkaufvertrags an. Hier ist laut langjährigen Erfahrungen Vorsicht geboten, denn die Vertragsentwürfe sind oft juristisch nicht professionell erarbeitet und enthalten Ungereimtheiten und Fallstricke.
Gang zum Bauamt unerlässlich
Wichtig bei der rechtlichen Prüfung einer Immobilie ist, laut der Erfahrung von Janette Vehse, der Gang zum Bauamt, um die Frage zu beantworten, ob durch An- oder Umbauten Verstöße gegen die Bauordnung aktenkundig sind. Wer Bauland kauft, muss nachfragen, ob es sich tatsächlich um eben jenes handelt. Weiterhin gibt das Bauamt Auskunft darüber, ob die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt. Ohne dieses Dokument kann die Immobilie nicht an die Strom- und Wasserversorgung angeschlossen werden.
Durch den Blick ins Grundbuch können Bewertungen zur Lastenfreiheit des Kaufobjektes vorgenommen werden. Wegerechte, Hypotheken, Eigentumsverhältnisse, nicht eingetragene Gebäudeteile - dies sind nur einige Umstände, die aus dem Grundbucheintrag ersichtlich sind.
Das Katasteramt gibt Auskunft, ob die Realität mit dem Katastereintrag übereinstimmt und letztlich sollte anhand der Strom- und Wasserrechnungen sowie dem letzten Grundsteuerbescheid geklärt werden, ob alle Abgaben bezahlt sind.
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in Spanien regional unterschiedlich und reicht von sieben bis zehn Prozent des Kaufpreises. Der Kaufpreis wird gemäß Janette Vehses Erfahrungen in der Regel beim Notar Zug um Zug mit Unterzeichnung der Kaufurkunde mittels bankbestätigtem Scheck übergeben.
Janette Vehse, Juristin, Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Janette Vehse & Partner, Denia
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Über Janette Vehse
Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Das Serviceangebot umfasst keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.
Vehse Recht & Steuern S.L.
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