Pressemitteilung von R. Schmitt

Mieter zahlt die Miete nicht, was tun?


Immobilien

Kommt der Mieter einer Wohnung in Zahlungsverzug, so gilt für den Vermieter: schnell, effektiv und kostensparend handeln!

Es gehört zu den ärgerlichsten Vorfällen bei Mietverhältnissen und belastet Privatvermieter sehr: Der Mieter zahlt die Miete nicht.
Bei jedem Vermieter löst das enormen Stress aus. Manchmal ist der Stress so groß, dass nicht mehr in Ruhe strategisch darüber nachgedacht wird, wie sich dieses Problem lösen lässt. Es entstehen Ängste, nicht nur wegen dem Zahlungsausfall. Befürchtungen über den Zustand der Wohnung, dem weiteren Umgang des Mieters mit der Wohnung breiten sich im Kopf aus und machen es schwer, nüchtern und "cool" zu reagieren.
Sehr schnell werden teure Anwälte beauftragt. Davon wollen wir Sie keineswegs abhalten.
Wir möchten Sie aber auffordern, ruhig Blut zu bewahren.
Sie werden dann feststellen, dass Ihr Problem aber auch von Ihnen selbst und kostengünstiger aus der Welt geschafft werden kann.

Jeder Tag zählt. Die klarste Vorgehensweise für den Vermieter ergibt sich, wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder mit einem Betrag in Verzug ist, der mindestens zwei Monatsmieten entspricht.

Der mühselige Umweg einer Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Vermieter kann sofort fristlos kündigen. Auch in diesem Fall einer fristlosen Kündigung ist dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung zu gewähren. In der Regel sind dies ca. zwei Wochen.

Was dies im Einzelnen bedeutet und wie konkret vorzugehen ist, hat Thomas Trepnau hier (https://www.youtube.com/watch?v=fQwqyE82-mM) für Sie zusammengefasst.
Mietrecht Mietrückstand Zahlungsverzug Miete Kündigung fristlose Kündigung Vermietung Mieter Vermieter Räumung

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Trepnau Wertbestimmungs- und Werteverwaltungs GbR
Am Kirchberg 1 93180 Deuerling

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