Pressemitteilung von Eike Schulze

Baufinanzierung: Wohnriester ergattert Spitzenplatz


Immobilien

Mitte Oktober 2011 wurde der millionste Wohnriester-Bausparvertrag abgeschlossen. Im zweiten Quartal 2011 stand Wohnriester nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums auf Platz eins bei den Neuabschlüssen. Ein Grund für den Zuwachs ist, dass viele Sparer inzwischen die Verträge für den Hausbau- oder -kauf einsetzen wollen. Jedoch bestehen häufig noch Unklarheiten über die Chancen und Risiken des Wohnriester-Vertrages. Wohnriester - offiziell als Eigenheimrente bezeichnet - startete 2008 als weitere Möglichkeit der Riesterförderung und ersetzt die ehemalige Eigenheimförderung.

Wohnriester eignet sich für jeden Förderfähigen
Was vielen bislang noch nicht klar ist: die Förderung hängt nicht von Einkommensgrenzen ab. So können gerade gut verdienende Singles mit einer ordentlichen Förderung von bis zu rund 1.000 Euro im Jahr rechnen, praktisch die Hälfte dessen, was der Sparer im Jahr an Beiträge erbringen müsste. Der Sparer muss 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens aufbringen, maximal sind 2.100 Euro förderfähig. Die Grundförderung beträgt jährlich 154 Euro, hinzu kommt die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für alle bis 2008 Geborenen, für danach Geborene gibt es 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro. Wie die Stiftung Warentest errechnete, können Riestersparer durch staatliche Zulagen, Zinsersparnis und Steuervorteile eine Förderung von bis zu rund 50.000 Euro erhalten.

Riesterförderung universell einsetzbar
Die Eigenheimrentenförderung zielt nicht nur auf den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie ab, sondern lässt sich auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen und zur Umschuldung einsetzen. Hierzu muss der Interessierte zunächst ein Riesterdarlehen oder ein Riester-Bausparvertrag abschließen. Anschließend kann er dann aus dem Riestervertrag Kapital zur Finanzierung der Immobilie aufbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit bei bereits länger laufenden Riesterverträgen eine Kapitalentnahme zu vereinbaren. Dabei ist die Rückzahlung des entnommenen Kapitals nicht mehr notwendig. Nach dem Eigenheimrentengesetz kann der Häuslebauer so 75 Prozent oder das gesamte Kapital aus dem Vertrag entsprechend einsetzen.

Die Eigenheimrente hat nicht nur Vorteile
Der so geförderte Immobilieneigentümer unterliegt zahlreichen Einschränkungen. Eine Vermietung des Eigentums ist nur kurzfristig denkbar ohne die Förderung zu gefährden. Bei Verkauf des Objektes droht gar die Rückführung der erhaltenen Zulage. Problematisch wird es, wenn der Vertrag gekündigt werden muss, beispielsweise bei Wechsel in die Selbstständigkeit oder wenn durch eine Scheidung die Förderungsgrundlage entfällt. Auch die nachgelagerte Besteuerung des Vertrages ist ein Pferdefuß . Besteuert wird entweder das entnommene Guthaben aus dem Bausparvertrag oder beim Darlehen das fiktive Geld auf dem Wohnförderkonto. Beides wird auf das 85. Lebensjahr hochgerechnet und bei Renteneintritt muss der Geförderte die fälligen Steuern zahlen. Allerdings reduziert sich die Steuerlast, wenn die Schuld auf einen Schlag getilgt wird, um 30 Prozent. Und: Geringverdiener sind im Nachteil! Hat der Wohnriesternutzer relativ wenig verdient, so kann es bei Renteneintritt passieren, dass er plötzlich einen höheren Steuersatz leisten muss als bisher. Dies kann die gesamte Baufinanzierung deutlich teurer machen, als wenn die Eigenheimrente nicht genutzt wurde. Daher lohnt sich Wohnriester besonders für Gutverdiener, die im Rentenalter von einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung profitieren.

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