Baufinanzierung: Programm "Altersgerecht Umbauen" bleibt
25.11.2011
Immobilien
Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 22. 11. 2011 bekannt gab, wird das Programm "Altersgerecht umbauen" fortgeführt. Allerdings bleibt nicht alles beim Alten, es gibt ein paar Änderungen. Letztendlich knickte die Bundesregierung ein, das Programm auslaufen zu lassen, da es sich gerade an einen Personenkreis richtet, der sonst Probleme hat, im Alter Kredite für die Wohnraumveränderungen auf dem freien Markt zu erhalten.
Wie die KfW ermittelte, hat sie seit dem Programmstart im April 2009 etwa 60.000 Wohnungen mit dem Programm gefördert. Durch die Verlängerung des Programms soll nun sichergestellt werden, dass Interessierte nach wie vor einen Kredit für barrierearmes Bauen erhalten. Die KfW bringt die Gelder für das Förderprogramm aus eigenen Mitteln auf.
Veränderungen ergeben sich bei der Art der Förderung. Der Antragsteller kann nur noch einen Kredit bekommen, die Wahl für einen Zuschuss entfällt damit zum Jahresende. Wer also noch von der alten Regelung profitieren will, der muss sich sputen: Nur noch bis zum 16. 12. 2011 nimmt die KfW die Anträge an, bei denen die Antragsteller nach der alten Regelung zwischen Bauzuschuss oder Baukredit wählen können.
Weil die KfW das Programm nun selbst übernimmt und die Unterstützung durch den Bund fehlt, dürfte der Zinssatz für das Darlehen steigen. Der Zinssatz, der ab 2012 gilt, ist noch nicht bekannt. Daher empfiehlt es sich auch, den Antrag bis zum 16. 12. 2011 bei der KfW einzureichen, um noch vom derzeit günstigen Zinssatz zu profitieren, dieser liegt zwischen 1 und 1,56 Prozent je nach Laufzeit. Da die Darlehensantragstellung die Hausbank übernimmt, sollten Interessierte auch die Bearbeitungszeit der Bank bedenken. Eine Rücksprache bei der Hausbank ist deshalb notwendig, um den Zeitrahmen abzustecken.
Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der förderfähigen Investitionssumme. Ab einer Investitionshöhe von 6.000 Euro erhält der Antragsteller diesen Zuschuss. Die Höhe ist begrenzt auf maximal 2.500 Euro pro Wohnung, Zuschussbeträge von weniger als 300 Euro zahlt die KfW nicht aus. Eine steuerliche Förderung für Handwerksleistungen ist ausgeschlossen. Die Antragstellung wird nicht über die Hausbank - wie sonst üblich- sondern direkt bei der KfW vorgenommen.
Das Programm "Altersgerecht Umbauen" richtet sich an Eigentümer von Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern. Außerdem können Interessierte über das Programm auch frisch renovierte Wohnungen oder Häuser, die den festgelegten Kriterien entsprechen, kaufen.
Mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt die KfW Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Wohnungen, hierzu zählen beispielsweise die Verbreiterung von Türen, spezielle Badewannen oder die Veränderung der Raumgeometrie. Außerhalb der Wohnung gehören der Bau von Aufzügen oder ein verbesserter Gebäudezugang dazu. Auch wenn Stellplätze oder neue Treppen am Gebäude geschaffen werden müssen, wird dies gefördert. Alle Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen. Und: Fachunternehmen sind zu beauftragen, um diese Maßnahmen durchzuführen.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW oder der Länder ist möglich, dies ist auch sinnvoll, wenn gleichzeitig energetisch saniert werden soll oder das Haus oder die Wohnung über das Wohneigentumsprogramm erst erworben werden soll. Allerdings: Bereits begonnene Maßnahmen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
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