Der Fall der Woche - Gefahrgut
25.03.2022 / ID: 375949
Immobilien

Ich weiß: Gefahrgut macht keinen Spaß, Bußgelder aber auch nicht.
Und eine Abweichung im externen Audit auch nicht.
Dieses Unternehmen hat sich zumindest in der Vergangenheit immer wieder mal mit dem Thema beschäftigt.
Viele Unternehmer sind sich aber nicht einmal bewusst, dass auch sie hier Pflichten zu erfüllen haben. Und hier warten viele Fallstricke auf die Beteiligten.
Gefahrgut - für mich ein Thema?
Ich bin mir sicher - Ja! Das Thema Gefahrgut ist für Sie als Unternehmer wichtig.
Sie haben sich bislang nur nicht darum gekümmert - aus welchen Gründen auch immer.
Haben Sie eigene Instandhalter?
Benutzen Ihre Beschäftigten Spraydosen?
Entsorgen Sie ölhaltige Putzlappen?
Haben Sie Beschäftigte, die schweißen?
Verwenden Sie im Unternehmen Lithium-Ionen-Batterien?
Ja, Gefahrgut ist für Sie relevant.
Ihr Gefahrstoffmanagement im Unternehmen haben Sie im Griff! Sie und Ihre Beschäftigten wissen
* welche Gefahrstoffe im Unternehmen vorhanden sind und wie diese verwendet werden
* wie die Produkte gelagert werden müssen
* welche persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss
* …
Aber der Gesetzgeber hat sich auch Gedanken gemacht, wie Produkte zu Ihnen kommen und wie Produkte Ihr Unternehmen wieder verlassen - abseits des Abfallrechts.
Auch dieses Feld müssen Sie beackern, d. h. Sie müssen sich damit beschäftigen, wie Sie Aufträge (Auftraggeber des Absenders) richtig erteilen, wie Gefahrgut richtig verpackt wird, welche Kennzeichnungen erforderlich sind, und vieles mehr.
Sollten Sie ebenfalls dieses Thema bislang verdrängt haben, so empfehle ich Ihnen die Lektüre meines Whitepapers "Gefahrgut - das unterschätzte Risiko".
Für die Beantwortung tiefergehender Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
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Dr. Hartmut Frenzel | Betreiberpflichten auf den Punkt gebracht.
Herr Dr. Hartmut Frenzel
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