Steueroptimierte Vermögensübertragung: Die Güterstandsschaukel als wirksames Instrument für Ehepaare
02.01.2025
Immobilien

Die Güterstandsschaukel ist besonders geeignet für Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei denen Vermögen unterschiedlich verteilt ist. "Viele Ehepaare wissen nicht, dass sie durch gezielte Maßnahmen steuerliche Freibeträge optimal nutzen und ihr Vermögen rechtssicher übertragen können - und das bereits zu Lebzeiten", erklärt Notarin Bettina Selzer.
Was ist die Güterstandsschaukel?
Die Methode beruht auf einem temporären Wechsel des Güterstands:
1.Ehepartner wechseln von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung.
2.Der steuerfreie Zugewinnausgleich wird vollzogen - dieser kann auch durch die Übertragung von Immobilien erfolgen.
3.Anschließend kehren die Ehepartner, wenn gewünscht, durch einen notariellen Ehevertrag wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück.
Auf diese Weise können selbst größere Vermögenswerte steuerfrei zwischen den Ehepartnern übertragen werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
Praxisbeispiel: Steuerentlastung bei Immobilien
Ein typischer Fall ist die Übertragung von Immobilien innerhalb einer Unternehmerfamilie. Liegt der gesamte Immobilienbesitz beispielsweise auf den Namen eines Ehepartners, kann bei dessen Tod eine erhebliche Erbschaftssteuer anfallen. Durch die Güterstandsschaukel lässt sich ein Vermögensausgleich bereits zu Lebzeiten erreichen. Steuerliche Freibeträge werden optimal genutzt.
Notarielle und steuerliche Expertise notwendig
Wie Notarin Bettina Selzer betont, wird die Güterstandsschaukel von den Finanzbehörden häufig genau geprüft. Eine tatsächliche Vermögensübertragung ist zwingend erforderlich. Scheingeschäfte werden nicht anerkannt. "Eine professionelle Beratung durch einen Notar und gegebenenfalls Steuerberater ist unerlässlich, um alle rechtlichen und steuerlichen Risiken zu vermeiden", so Bettina Selzer.
Rechtliche Anerkennung
Die Rechtsprechung hat die Güterstandsschaukel mehrfach bestätigt. So entschied der Bundesfinanzhof bereits 2005, dass der Wechsel des Güterstands zur steuerfreien Vermögensübertragung zulässig ist, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind.
Ausführliche Informationen zur Vermögensübertragung in der Ehe mittels Güterstandsschaukel finden Sie in folgendem Fachbeitrag:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ratgeber-erbe-und-erbschaftssteuer-die-gueterstandsschaukel/
Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Familienrecht und Erbrecht
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Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Die beiden Notarinnen betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen. Sie bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an: von Immobilienkäufen über Eheverträge und Testamente bis zur Beurkundung unterschiedlichster Rechtsvorgänge. Für Unternehmen bieten Selzer Reiff Notare bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Nachfolge etc. die notwendige notarielle Unterstützung.
Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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