Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
14.06.2011 / ID: 17442
Internet & Ecommerce
Ein Mitglied der Online-Auktionsplattform "eBay" darf sein Auktionsangebot vorzeitig beenden, weil ihm der zu verkaufende Artikel gestohlen wurde. Wie die D.A.S. mitteilte, hat der Höchstbietende in einem solchen Fall laut Bundesgerichtshof keinen Anspruch auf Schadenersatz.
(Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 305/10)
Hintergrundinformation:
Der Handel auf Online-Auktionsplattformen unterliegt einerseits deutschen Gesetzen, andererseits aber auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Betreibers. Nach den AGB von "eBay" kommt zwischen dem Anbieter eines Artikels und dem jeweils Höchstbietenden ein bindender Kaufvertrag zustande, wenn die Auktion abläuft oder vorzeitig beendet wird. Ausnahme: Der Anbieter war gesetzlich zur Rücknahme des Angebots berechtigt. Der Fall: Ein eBay-Mitglied hatte eine einwöchige Auktion über eine gebrauchte Digitalkamera plus Zubehör eröffnet. Am zweiten Tag beendete er das Angebot jedoch vorzeitig. Geboten waren zu diesem Zeitpunkt 70 Euro. Eine Vertragserfüllung lehnte er ab, da ihm die Kamera gestohlen worden sei. Der Höchstbietende forderte Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen seinem Gebot und dem von ihm geschätzten Wert der Kamera. Als keine Zahlung erfolgte, verklagte er den Anbieter auf Zahlung von 1.142,96 Euro plus Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zugunsten des Anbieters. Die Verweisung auf "gesetzliche Bestimmungen" in den Geschäftsbedingungen sei nicht nur auf die gesetzlichen Regelungen zu beziehen, nach denen Käufer oder Verkäufer etwa einen Kaufvertrag anfechten könnten. Allen Teilnehmern der Auktionen stünden Hinweise der Auktionsplattform zum Auktionsablauf zur Verfügung, in denen deutlich gesagt werde, dass auch der Verlust der Ware zur vorzeitigen Beendigung der Auktion berechtige. Einen Diebstahl könne man auch als Verlust bezeichnen. Für alle Teilnehmer sei es demnach offensichtlich gewesen, dass jeder Anbieter im Falle eines Diebstahls sein Angebot vorzeitig zurücknehmen könne. Ein Schadenersatzanspruch bestünde daher nicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.07.2025 | Akeneo
Akeneo festigt Position als Branchenvorreiter in aktuellen Rankings von IDC und ISG Research
Akeneo festigt Position als Branchenvorreiter in aktuellen Rankings von IDC und ISG Research
24.07.2025 | metaprice GmbH
Amazon entfernt Pflicht-Link zur EU-Streitbeilegung
Amazon entfernt Pflicht-Link zur EU-Streitbeilegung
23.07.2025 | digital-durchstarten.com
Onlinekurs erstellen mit KI: Dein Erfolgsplan mit KursKompass PRO™
Onlinekurs erstellen mit KI: Dein Erfolgsplan mit KursKompass PRO™
23.07.2025 | Air Astana
Einfachere Handhabung und mehr Funktionen: Air Astana erweitert mobile App
Einfachere Handhabung und mehr Funktionen: Air Astana erweitert mobile App
23.07.2025 | digital-durchstarten.com
Digital-durchstarten.com: Jeder postet - aber kaum jemand verdient damit
Digital-durchstarten.com: Jeder postet - aber kaum jemand verdient damit
