Keine MwSt. ans Finanzamt verschenken
17.01.2011
Internet & Ecommerce
Essen, 17. Januar 2011****** Jeden Monat verschenken Versandhändler Geld ans Finanzamt. Die in jeder Rechnung als Posten ausgewiesenen Portokosten enthalten auch Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss - vielfach pauschal mit 19 Prozent berechnet, auch wenn Mehrwertsteuer für die Ware nur 7 Prozent beträgt. Bei 100 Euro Portokosten pro Tag, die mit 19 Prozent MwSt. versteuert werden, obwohl die Ware nur 7 Prozent MwSt. verlangt, werden beispielsweise 9,42 Euro am Tag verschenkt. Abhilfe schafft hier das Modul Portoberechnung (http://handbuch.mauve.eu/wiki/Portoberechnung/) des Mauve System3 der Mauve Mailorder Software GmbH & Co. KG (http://www.mauve.eu/).
Wenn Produkte mit unterschiedlichem Mehrwertsteuersatz verschickt werden, berechnet das Portoberechnungs-Modul des Mauve System3 (http://www.mauve.eu/highlights_10.html/) nach Analyse des Warenkorbs den Mehrwertsteuersatz für die Portokosten auf der Basis der Ware, die wertmäßig überwiegt. Unter "Versandarten Logik" kann jeder Portoartikel einem Mehrwertsteuersatz und einer Versandart, z.B. DHL Europack national,GLS National Standardpaket oder DPD versichert, zu geordnet werden. Darüber hinaus lassen sich Gewichtsstaffel definieren. Dabei kann das Maximalgewicht, bis zu dem ein Artikel zu einem bestimmten Porto versendet werden soll, in die Liste der Versandartikel eingegeben werden. Die Portoberechnung erfolgt dabei wahlweise beim Drucken oder beim Speichern. Auf diese Weise wird immer nur soviel Porto wie nötig und so wenig wie möglich berechnet.
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