Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen
30.06.2016 / ID: 232161
Internet & Ecommerce
OLG Koblenz: Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-BildernLEXKONNEX-#Anwalt Mainz
Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Urteil vom 08. Juni 2016 entschieden, dass eine Klinik für Schönheitsmanipulationen nicht mit Fotos im Internet werben darf, die Patientinnen im vor und nach einer Operation zeigen.
Der Beklagte ist Eigentümer einer Schönheitsklinik. Auf seiner Internetpräsenz wirbt er mit seinen Leistungen unter anderem auch mit Bildern von Patientinnen vor und nach einem durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff.
Das Landgericht Koblenz hatte den Beklagten dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen mit diesen sog. Vorher-/Nachher-Bildern zu werben. Die Präsentation der Bilder stelle einen Verstoß gegen § 11 Absatz 1 Satz 3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar. Nach dieser Bestimmung darf für Schönheitsoperationen nicht mit einer vergleichenden Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.
An der Unzulässigkeit der Bilddarstellung ändert sich nach Auffassung der Richter auch nichts dadurch, dass die Bilder auf der Internetseite erst nach einer Registrierung aufgerufen werden können und im Übrigen darauf hingewiesen wird, dass das Bildmaterial nur den Patienten zugänglich gemacht werden soll, die sich schon eingehend informiert haben; denn der Gesetzgeber hat die Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern gänzlich verboten.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 22.06.206
Sofern auch Sie Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht haben,setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Sie erreichen unser Anwälte in Mainz sowie Anwalt in Dresden unter: 06131 63 69 391 sowie 0351 309 90 140
Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
LEXKONNEX /Abmahnung Filesharing
Frau Jenny Gocheva
Kieler Str 41a
01109 Dresden
Deutschland
fon ..: 0351 309 90 140
fax ..: 0911 308 444 03 99
web ..: http://www.lexkonnex.de
email : abmahnung@lexkonnex.de
Pressekontakt
LEXKONNEX Anwaltskanzlei Dresden
Frau Jenny Gocheva
Kielrstraße 41a
01109 Dresden
fon ..: 0351 309 90 140
web ..: http://www.lexkonnex.de
email : pr@lexkonnex.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Frau Jenny Gocheva
11.07.2016 | Frau Jenny Gocheva
Maklerverträge
Maklerverträge
06.07.2016 | Frau Jenny Gocheva
eDates.de
eDates.de
04.07.2016 | Frau Jenny Gocheva
Abmahnung - The X-Files
Abmahnung - The X-Files
01.07.2016 | Frau Jenny Gocheva
Wettbewerbsrecht -Rabatt-Coupons
Wettbewerbsrecht -Rabatt-Coupons
13.06.2016 | Frau Jenny Gocheva
GmbH Einziehung
GmbH Einziehung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.11.2025 | Mike Fünfinger
Konto trotz Schufa - Dein Start in die finanzielle Unabhängigkeit
Konto trotz Schufa - Dein Start in die finanzielle Unabhängigkeit
04.11.2025 | Mike Fünfinger
Konto trotz Schufa - Ihre finanzielle Freiheit beginnt hier
Konto trotz Schufa - Ihre finanzielle Freiheit beginnt hier
04.11.2025 | Mike Fünfinger
Ein Konto ohne Schufa bietet Menschen in finanziell schwierigen Situationen einen Neuanfang.
Ein Konto ohne Schufa bietet Menschen in finanziell schwierigen Situationen einen Neuanfang.
30.10.2025 | KI Agentensystem
Revolutionärer KI-Agent Dominiert den Markt
Revolutionärer KI-Agent Dominiert den Markt
29.10.2025 | Emporix AG
Verbindung von Front- und Back-Office als Schlüssel zum Autonomous Enterprise: Erweiterte Partnerschaft von Celonis und Emporix
Verbindung von Front- und Back-Office als Schlüssel zum Autonomous Enterprise: Erweiterte Partnerschaft von Celonis und Emporix

