Frankreich: Schlussverkaufsregeln für Online-Händler
08.02.2017
Internet & Ecommerce
Auch wenn andere kommerzielle Aktionstage wie Cyber Monday und Black Friday an Bedeutung gewinnen - die "Soldes" in Frankreich sind noch eine wahre Institution. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich reglementierte Schlussverkaufsperiode, die jeweils einmal im Winter und einmal im Sommer stattfindet. Nach dem Weihnachtsgeschäft ist dies also die Zeit, in der die Franzosen wieder ihre Carte Bleue zücken. Die "Soldes" sind so beliebt, dass sich einige sogar frei nehmen, um im Laden oder online auf Schnäppchenjagd zu gehen. Welche Regelungen Online-Händler allerdings beim Schlußverkauf in Frankreich beachten müssen, erklärt Audrey van Essen, Trusted Shops-Rechtsexpertin für Frankreich.
Der Winterschlussverkauf in Frankreich ist bereits in vollem Gange. Erste Zahlen zeigen, dass bereits am ersten Wochenende circa 35 Prozent der gesamten Einkäufe online getätigt wurden. Der Anteil an Online-Einkäufen über mobile Geräte für den ersten Schlussverkaufstag ist ebenfalls gestiegen: Während er im Jahr 2013 noch bei 6 Prozent lag, hat er sich bis 2017 mit 27 Prozent mehr als vervierfacht. Die "Soldes" sind also auch für Online-Händler eine gute Chance ihre Ware an den Mann oder die Frau zu bringen. Um keine Bußgelder zu kassieren, sollten allerdings die folgenden Spielregeln beachtet werden. Sieben Dinge, die Händler über die "Soldes" wissen sollten:
Der juristische Rahmen
Der Schlussverkauf ist im Handelsgesetzbuch und im Verbraucherschutzrechtgesetzbuch geregelt. Die Vorschriften bestimmen, welche Periode und Waren betroffen sind, welche Regelungen anwendbar sind und welche Sanktionen bei einem Verstoß drohen können. Die Einhaltung der Vorschriften für den Schlussverkauf wird durch die französischen Wettbewerbsbehörde DGCCRF kontrolliert.
Festlegung des Schlussverkaufs
Der Schlussverkauf findet zwei Mal im Jahr statt: einmal im Winter und einmal im Sommer. Jede Schlussverkaufsperiode dauert sechs Wochen und beginnt am jeweiligen Tag um 8 Uhr. Die erste Periode, der Winterschlussverkauf, beginnt am zweiten Mittwoch im Januar. Falls dieser Mittwoch auf einen Tag nach dem 12. Januar fällt, kann der Winterschlussverkauf auch auf den ersten Mittwoch des Monats verlegt werden. Die zweite Periode, der Sommerschlussverkauf, beginnt am letzten Mittwoch im Juni. Auch hier kann, falls der Mittwoch ein Tag nach dem 28. Juni ist, der vorletzte Mittwoch des Monats gewählt werden.
Daten der "Soldes" in 2017
Winterschlussverkauf: 11. Januar bis 21. Februar
Sommerschlussverkauf: 28. Juni bis 8. August
Es gibt Ausnahmen für Läden in Grenzgebieten und in touristischen Hochburgen, wo bestimmte Anfangs- und Enddaten festgelegt sind. Im Online-Handel gelten die oben genannten Daten - unabhängig vom Hauptsitz des Unternehmens.
Definition von Schlussverkauf in Frankreich
Das Handelsgesetzbuch definiert den Schlussverkauf. Danach handelt es sich um "Soldes", wenn die Verkäufe:
in der vorgegebenen Schlussverkaufsperiode (siehe oben) stattfinden,
durch Werbung begleitet werden und
die Preisreduzierungen vorgenommen werden, um Restbestände nicht mehr lagern zu müssen.
Alle drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, um "Soldes" anzubieten.
Die Verwendung des Begriffs "Soldes" im eigenen Shop
Der Schlussverkauf wird im Französischen im Plural "Les soldes" formuliert. Dieser Begriff darf allerdings nicht außerhalb der Schlussverkaufsperioden für Rabattaktionen verwendet werden und auch nicht während dieser Perioden, wenn die weiteren oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind. Für deutsche Händler bedeutet dies, dass es im französischen Shop nicht zulässig ist, das ganze Jahr über eine Kategorie "SOLDES %" anzubieten, in der Produkte rabattiert werden.
Die Nutzung des Begriffes "Soldes" außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Periode ist ein Verstoß, der mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro für eine natürliche Person und bis zu 75.000 Euro für eine juristische Person sanktioniert werden kann.
Welche Ware als die "Soldes" angeboten werden darf
Die angebotenen Waren müssen mindestens einen Monat vor Beginn des Schlussverkaufs vom Händler eingekauft und bezahlt worden sein. Sie sind also "unverkaufte" Ware. Der Händler muss dies im Zweifel beweisen können, sollte also die Lieferscheine der angebotenen Waren gut aufheben. Erfüllen die Waren diese Kriterien nicht, kann der Händler mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro für eine natürliche Person und bis zu 75.000 Euro für eine juristische Person bestraft werden. Außerdem hat die Rechtsprechung entschieden, dass nur Waren im Schlussverkauf angeboten werden dürfen, die nicht mehr nachbestellt werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verkauf von Produkten, die als Soldes gekennzeichnet sind, mit Ende des entsprechenden Warenbestandes beendet werden muss, egal ob die Schlussverkaufsperiode noch weiter läuft, da es keine Möglichkeit zur Wiederauffüllung gibt. Selbstverständlich dürfen keine neuen Kollektionen gezielt für den Schlussverkauf eingekauft werden, um sie als "unverkauft" darzustellen.
Anforderungen an die Preisreduzierung
Der reduzierte Preis muss mit gleichzeitiger Angabe des ursprünglichen Preises angegeben werden. Die Richtigkeit des ursprünglichen Preises muss vom Händler im Falle einer Kontrolle bewiesen werden können. Die angegebenen Preisreduzierungen müssen wahr sein und dürfen den Verbraucher nicht irreführen.
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Pressekontakt
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Mustafa Ucar
19.05.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
14.05.2020 | Mustafa Ucar
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
06.05.2020 | Mustafa Ucar
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
22.04.2020 | Mustafa Ucar
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
02.04.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | ECOMMERCE ONE AcquiCo GmbH
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
22.11.2024 | Akeneo
Akeneo präsentiert neues Markenbild
Akeneo präsentiert neues Markenbild
22.11.2024 | metaprice GmbH
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
19.11.2024 | Commify Germany GmbH
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg