Darauf sollten Verbraucher beim Fleischkauf im Internet achten
29.03.2017
Internet & Ecommerce
Die Temperaturen steigen und so manch leidenschaftlicher Griller genießt bereits jetzt ein saftiges Stück Fleisch - frisch vom Rost. Fast 90 Prozent der Deutschen tauschen schließlich laut einer Nielsen Umfrage mindestens einmal im Jahr den Kochlöffel gegen die Grillzange. Doch gerade für den Kauf von Gourmetspezialitäten wie Iberico Schwein oder Kobe Rind nutzen Genießer immer häufiger auch auf das Internet. Worauf Grill-Freunde dabei achten sollten und welche Rechte sie haben, wenn das gelieferte Grillstück nicht der erwarteten Qualität entspricht, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Mein heiß ersehnten Rinderfilet ist leicht verdorben angeliefert worden. Muss der Online-Händler das Geld zurückerstatten und wie kann ich einen Nachweis erbringen, dass das Fleisch bereits verdorben geliefert wurde?
Dr. Carsten Föhlisch: Wird die Ware verdorben geliefert, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Händler muss dann das Geld ebenso zurückerstatten, als wenn gar keine Ware geliefert wurde. Allerdings haben Sie häufig Mitwirkungspflichten, z.B. zu einer fest vereinbarten Lieferzeit auch zu Hause zu sein. Zudem müssen Sie beweisen, dass die Ware bereits verdorben ankam, z.B. mittels eines Zeugen, Fotos und/oder einer eidesstattlichen Versicherung.
Das von mir frisch bestellte Fleisch wurde beim Nachbarn abgegeben. Dieser hat leider unbeabsichtigt die Kühlung unterbrochen und so war das Produkt nicht mehr verwendbar. Muss der Händler dennoch mein Geld zurückerstatten?
Dr. Carsten Föhlisch: Sofern der Nachbar von Ihnen nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurde, z.B. im Kommentarfeld bei der Bestellung "bitte beim Nachbarn abgeben", darf nicht an ihn zugestellt werden. Ob eine wirksame Nachbarschaftszustellung auch in den AGB des Händlers bei frischen Lebensmitteln vereinbart werden kann, wenn Sie darüber unverzüglich informiert werden, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Ich halte es für eine (unwirksame) überraschende Regelung, weil in der Regel feste Zeiten vereinbart werden, zu denen Sie zu Hause sein müssen. Daher wäre eine Nachbarschaftsabgabe meines Erachtens wie eine Nichtlieferung zu behandeln, so dass der Händler das Geld zurückerstatten muss.
Gilt bei frischen Lebensmitteln auch das 14-tägige Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch: Nein, für frische Lebensmittel gilt wegen der Gefahr der Verderblichkeit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht. Hierüber muss Sie der Händler auch vorab informieren. Anders als z.B. Konserven können Sie Frischware also nicht retournieren.
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