Aufruf zur Teilnahme: Studie zum Thema Abmahnungen im Online-Handel
18.09.2017 / ID: 271410
    
  Internet & Ecommerce
    
  Abmahnungen sind für viele Online-Händler immer noch ein Hindernis und insbesondere Ärgernis für E-Commerce in Deutschland. Abmahnungen können jeden treffen - gehen daher jeden Online-Händler etwas an. Um diese geschäftsstörende Praxis deutschlandweit dokumentieren zu können, möchte Trusted Shops zum sechsten Mal im Rahmen der traditionellen Herbstumfrage zum Abmahnwesen im E-Commerce erfragen, in welcher Dimension die Händler damit konfrontiert sind. Wie bereits in den Jahren zuvor analysieren die Rechtsexperten von Trusted Shops die häufigsten Gründe für Abmahnungen und zeichnen mit Hilfe der Studie ein detailliertes Bild der Abmahnlandschaft in Deutschland.
"Mit unserer Studie wollen wir Problemfelder im Online-Handel aufdecken und zeigen, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den Abmahn-Wahn einzudämmen", erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops. Dass der Online-Handel immens unter dem zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen leidet, ist allgemein bekannt und ein anerkanntes Problem. Dr. Carsten Föhlisch weist darauf hin, dass der Abmahnmissbrauch insbesondere für kleine und mittelständische Händler existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. 49 Prozent der Befragten bejahten im Jahr 2016 dies und fürchteten so dank der inflationären Abmahnpraxis um ihre eigene unternehmerische Existenz. Häufigste Abmahnfälle sind laut der Trusted Shops Studie "Abmahnungen im Online-Handel 2016" das Widerrufsrecht. Aber auch Markenrechtsverletzungen bilden Gegenstand häufiger Präventivabmahnungen.
Immerhin offenbarte die letzte Studie, dass sich ganze 71 Prozent der abgemahnten Händler zur Wehr setzten und dies in über 76 Prozent der Fälle auch erfolgreich. Hunderte Verstöße wurden bei den teilnehmenden Händlern in 2016 abgemahnt. Der finanzielle Schaden für den Online-Handel wird bei den Kosten pro Abmahnung deutlich: So verzeichneten 48 Prozent der Händler Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro. Die Fortsetzung der Studie wird zeigen, wie sich diese Situation für den Online-Handel in 2017 entwickelt hat.
Die Studie endet am 09.10.2017. Die Ergebnisse werden im Shopbetreiber-Blog vorgestellt. Teilnehmen kann jeder Unternehmer, der Waren und Dienstleistungen über einen Online-Shop, eBay, amazon oder andere Plattformen vertreibt.
https://www.surveymonkey.de/r/Abmahnungen2017 (https://www.surveymonkey.de/r/Abmahnungen2017)
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