Digitale Rolle rückwärts: Rechte und Pflichten bei der Rückabwicklung von Online-Käufen
18.09.2017
Internet & Ecommerce
Online einkaufen ist sowohl für Händler als auch für Käufer meist unbedenklich. Halten sich Anbieter an ihre Pflichten, bleiben ihnen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche erspart. Online-Shopper können wiederum normalerweise problemlos einkaufen, ohne zuvor die AGBs gelesen haben zu müssen - bis es dann doch einmal zum Zwist kommt. Im Fall der Fälle treten dann Eigenheiten des digitalen Handels zutage, die der Gesetzgeber jedoch eindeutig geklärt hat. Doch das Wissen um Widerrufsrechte und Pflichten bei der Rückabwicklung eines Einkaufs ist vielfach unbekannt und geht meist zulasten des Verbrauchers.
Belehrung unabdingbar
Durch den Widerruf kann ein Vertrag rückabgewickelt werden. Dieser hat dann Rücksendung des Vertragsgutes sowie die Erstattung des Kaufpreises zur Folge. Über die Möglichkeit eines Widerrufs muss der Verbraucher in einer Widerrufsbelehrung informiert werden. Ist diese Belehrung über das Widerrufsrecht nicht richtig, verlängert sich das Widerrufsrecht des Kunden automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.
Formen des Widerrufs
Der Widerruf muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, er ist an keine bestimmte Form gebunden. Allerdings empfiehlt sich die Schriftform, da die Beweispflicht beim Käufer liegt, dieser also beispielsweise beim telefonischen Widerruf einen Zeugen vorweisen müsste. Der Widerruf muss auch nicht begründet werden. Im Allgemeinen dürfen Firmen für Anrufe nicht mehr als für einen Anruf unter einer Festnetz- oder Mobilfunknummer berechnen, wenn es sich um Gespräche handelt, die einen bereits abgeschlossenen Vertrag betreffen. Widerrufserklärungen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten über Mehrwertnummern sind demnach rechtswidrig.
Rechte und Pflichten
Hat der Verbraucher den Vertrag fristgemäß widerrufen, so bleiben ihm 14 Tage zur Rücksendung. Auch für die Rückerstattung des Kaufpreises gilt eine Frist von 14 Tagen. Der Händler kann die Rückzahlung allerdings verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis über die Absendung durch den Verbraucher erhalten hat. Wenn die Ware einen Wertverlust erlitten hat, der auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise nicht notwendig war, muss der Verbraucher Wertersatz leisten - aber nur, wenn er richtig belehrt wurde. Geht die Ware auf dem Rücktransport verloren oder wird beschädigt, haftet der Händler, sofern der Käufer den Versand nachweisen kann.
Kosten
Die Kosten der Rücksendung muss grundsätzlich der Verbraucher übernehmen, wenn er richtig belehrt wurde und der Unternehmer sich nicht bereiterklärt hat, die Kosten hierfür zu tragen.. Die einfachen Hinsendekosten bekommt der Verbraucher erstattet. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt mit demselben Zahlungsmittel (Kreditkarte, EC, PayPal) des Kaufes, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Eine Erstattung als Gutschein müssen Verbraucher nicht akzeptieren.
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