Winterreifen, Batterien und Co. aus dem Online-Shop: Das sollten Autobesitzer beim Widerruf beachten
17.10.2017
Internet & Ecommerce
1. Welche Stolpersteine beim Widerrufsrecht sollten Autofahrer beachten?
Dr. Carsten Föhlisch: Beim Kauf von Autozubehör wie Winterreifen im Internet gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt: Der Kunde kann die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückgeben. Aber Vorsicht: Wer Autoteile bereits an sein Auto montiert hat und damit gefahren ist, der muss damit rechnen, dass er nicht den vollen Einkaufspreis zurückerstattet bekommt. Ein Verbraucher schuldet dem Händler Wertersatz, wenn er Ware ausführlicher testet, als das im stationären Geschäft möglich gewesen wäre, und dies zur Verschlechterung der Ware führt. Das entschied der BGH in einem aktuellen Fall, bei dem ein Autofahrer einen Katalysator online kaufte, ihn nach Einbau und Probefahrt mit erkennbaren Gebrauchsspuren wieder an den Online-Händler zurückschickte und das Geld zurückforderte.
2. Gilt beim Kauf von Kompletträdern ein Widerrufsrecht oder gelten diese als individualisierte Ware und sind davon ausgenommen?
Dr. Carsten Föhlisch: Beim Online-Kauf steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. So haben Verbraucher bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, kein Widerrufsrecht. Stellen auf Felgen aufgezogene Reifen eine Kundenspezifikation dar und sind Verträge über die Lieferung von solchen Kompletträdern damit vom Widerrufsrecht ausgenommen? Das AG Marienberg entschied: Kfz-Kompletträder fallen nicht unter diese Ausnahme. Letztlich werden nur zwei Standard-Komponenten mit einander verbunden, die dazu auch leicht wieder voneinander getrennt werden können. Nach "Kundenspezifikation" angefertigt oder "eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse" des Verbrauchers zugeschnitten, ist die Sache, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand abgesetzt werden kann.
3. Und was müssen Autofahrer beim Widerruf und Rückversand von Batterien oder Motoröl beachten?
Dr. Carsten Föhlisch: Sowohl Baterrien als auch Motoröl können unter Umständen als Gefahrgut gelten. Je nach Einstufung müssen für den Versand besondere Auflagen erfüllt werden. Im Fall von Altöl hängt seine Einstufung als Gefahrgut von seinem Flammpunkt ab. Für die jeweilige Einstufung gelten Europäische Übereinkommen. Je nach Art gelten auch Batterien als Gefahrgut, z.B. Lithium-Batterien. Im privaten Bereich gibt es zwar einige Erleichterungen für Versender, die jedoch im Einzelfall für jeden Batterietypen geprüft werden müssen. Auch Kaufverträge über diese Produkte können Sie grundsätzlich widerrufen. Sie müssen bei einem Rückversand aber die besonderen Anforderungen erfüllen, die unter Umständen an den Versand von Gefahrgut zu stellen sind. Und die Kosten für den Rückversand im Widerrufsfall trägt grundsätzlich der Verbraucher, wenn er hierüber ordnungsgemäß belehrt und mit dem Hänldler nichts Anderes vereinbart wurde.
4. Händler von Batterien und Motoröl sind verpflichtet, Altbatterien und Altöl zurückzunehmen. Gilt das auch für Online-Händler? Und wie erhalte ich mein Pfand für eine Autobatterie zurück?
Dr. Carsten Föhlisch: Ja, auch Online-Händler sind dazu verpflichtet. Allerdings muss in beiden Fällen nur die Annahme kostenlos erfolgen, die Versandkosten werden hiervon nicht erfasst. Je nach Art des Gefahrguts sind besondere Anforderungen an den Versand zu stellen. Für die Einhaltung sind Sie verantwortlich. Die Abage ist daher eher bei einer kommunalen Abgabestelle zu empfehlen. Eine Besonderheit gilt bei der Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien: Wenn Sie nicht gleichzeitig eine Altbatterie abgeben, muss der Händler ein Pfand i. H. v. 7,50 EUR erheben. Zur Erstattung ist jedoch nur der ursprüngliche Händler verpflichtet. Haben Sie bei einem Online-Händler eine Fahrzeugbatterie gekauft, geben diese aber bei einem anderen Händler ab, können Sie darauf bestehen, eine Bestätigung hierüber zu erhalten. Wenn Sie diese Bestätigung dem Online-Händler vorlegen, muss er Ihnen das Pfand erstatten. Auf diese Weise können Sie sich den Rückversand sparen und erhalten trotzdem Ihr Pfand zurück.
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Pressekontakt
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Mustafa Ucar
19.05.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
14.05.2020 | Mustafa Ucar
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
06.05.2020 | Mustafa Ucar
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
22.04.2020 | Mustafa Ucar
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
02.04.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | ECOMMERCE ONE AcquiCo GmbH
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
22.11.2024 | Akeneo
Akeneo präsentiert neues Markenbild
Akeneo präsentiert neues Markenbild
22.11.2024 | metaprice GmbH
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
19.11.2024 | Commify Germany GmbH
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg