Pressemitteilung von Mustafa Ucar

Dschungelcamp 2018: Gesunder Insektenschmaus aus dem Online-Shop


Internet & Ecommerce

Auch dieses Jahr werden im Dschungelcamp gewöhnungsbedürftige Spezialitäten serviert. Doch was viele nicht wissen: Insekten sind zum Beispiel sehr gesund und auch hierzulande inzwischen in speziellen Online-Shops zu finden. Doch welche Rechte hat der Verbraucher beim Kauf von Insekten im Online-Shop und was muss er beachten? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Verbraucher beim Online-Kauf von Heuschrecke, Grille & Co. wissen sollten.

1. Was kann ich als Verbraucher tun, wenn die Ware falsch geliefert wird - zum Beispiel Heuschrecken statt Speisegrillen?
Dr. Carsten Föhlisch: In diesen Fällen greifen die Gewährleistungsrechte des Kunden. Das heißt, der Händler muss die korrekte Ware liefern und der Kunde die falsch gelieferte Ware zurücksenden. Das Gewährleistungsrecht greift unabhängig von der Verderblichkeit der Ware, denn der Händler ist verpflichtet, die richtige Ware zu schicken und nicht einfach irgendetwas anderes.

2. Gilt für meine online gekauften Tafelinsekten ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch: Haben Sie Insekten in einem Online-Shop erworben, die konserviert wurden wie getrocknete Mehlwürmer oder geröstete Speisegrillen, so gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aufpassen müssen Sie bei frischen Waren. Denn hier gilt wegen der Gefahr der Verderblichkeit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht. Kein Widerrufsrecht besteht zudem bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, falls das Siegel entfernt wurde. Hierüber muss Sie der Händler vorab informieren.

3. Was passiert bei der Lieferung von abgelaufener oder offensichtlich verdorbener Ware? Besteht ein Anspruch auf Erstattung des Geldes? Und ist ein Beweis notwendig?
Dr. Carsten Föhlisch: Wird die Ware verdorben geliefert, greifen auch hier die Gewährleistungsrechte. Der Händler ist also verpflichtet, die Ware in mangelfreiem Zustand (also unverdorben) nachzuliefern. Allerdings müssen Sie beweisen, dass die Ware bereits verdorben ankam, z. B. mittels eines Zeugen, Fotos und/oder einer eidesstattlichen Versicherung.

4. Was, wenn als lebend bestellte Insekten tot ankommen?
Dr. Carsten Föhlisch: Wenn ich tote statt lebender Tiere bekomme, hat der Händler nicht den vereinbarten Kaufgegenstand geliefert.
In diesem Fall muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen und unter Umständen kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie ein Verschulden trifft. Wenn beispielsweise ein fester Liefertermin mit Uhrzeit vereinbart wurde, Sie nicht zu Hause sind und die Tiere deswegen eingehen.

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