Pressemitteilung von Mustafa Ucar

3,2,1...abgemahnt? 3 Fehler, die bei ebay immer wieder gemacht werden


Internet & Ecommerce

Abmahnungen sind nicht nur ärgerlich, sondern gerade für kleine Händler schnell existenzbedrohend. Hierbei betrifft ein Großteil der Abmahnungen Fehler, die sich mit wenigen Handgriffen beheben lassen.

Kein klickbarer Link auf OS-Plattform

Bei der OS-Plattform handelt es sich um eine Plattform der EU, die eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. Alle Online-Händler müssen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dies trifft auch ebay-Händler.
Der Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Die Informationspflicht kann durch einen verlinkten Hinweis im Impressum erfüllt werden. Des Weiteren haben bereits mehrere Gerichte entschieden, dass der Link auf die OS-Plattform klickbar sein muss. Wird lediglich die Internetadresse der Plattform als Text wiedergegeben, ist dies nicht ausreichend.
Bei ebay kann mittels HTML-Code ein klickbarer Link in das Feld "zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" der Anbieterkennzeichnung eingefügt werden.

Unvollständige AGB

Zu den häufigsten Punkten, die in AGB angegriffen werden, zählt der fehlende Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (besser bekannt als Gewährleistungsrecht). Zwar handelt es sich hier nur um eine kurze Information ohne große Erkenntnis für den Verbraucher - allerdings stellt sie eine Pflichtinformation dar.
Ebenso ist der Kunde darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Auch ebay-Händler müssen über Vertragstextspeicherung und -zugänglichkeit informieren. Fehlen diese Informationen in den AGB, haben Abmahnverbände leichtes Spiel.
Übrigens: Händler sollten nicht einfach die AGB Ihres Online-Shops übernehmen! Diese passen nicht für den Verkauf auf der Plattform ebay.

Die Angabe "versicherter Versand"

Gerade in ebay-Produktbeschreibungen finden sich Informationen wie "Versand (versichert): 4,95 EUR)." Oder "Wir versenden stets versichert".
Händler trifft gegenüber Verbrauchern aber ohnehin die Transportgefahr. Aussagen, nach denen ein Versand als versichertes Paket erfolgt, werden daher regelmäßig abgemahnt. Zum einen kann daher eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen, da er darüber getäuscht wird, dass die Transportgefahr ohnehin beim Unternehmer liegt. Solche Klauseln suggerieren dem Kunden, dass er einen Vorteil dadurch erlangt, dass er einen (teureren) versicherten Versand wählt. Alternativ kann auch eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegen, wenn z.B. der Händler betont, dass er die Transportgefahr trägt.

Tipp

Durch aktuelle und rechtssichere Rechtstexte können Online-Händler die Abmahngefahr bei ebay deutlich reduzieren: Und als ebay-Shop-Abonnent kann man den Trusted Shops Abmahnschutz Basic kostenfrei nutzen und damit dauerhaft sichere Texte für den Shop generieren.

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