Onlineshopping am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
03.05.2018 / ID: 290176
    
  Internet & Ecommerce
    
  Online-Shopping ist einer der bequemsten und zeitsparendsten Wege Güter zu erwerben. Grund genug für viele Menschen, dem Drang zu shoppen auch auf der Arbeit nachzugeben. Doch so selbstverständlich wie das scheint, ist es nicht. Sogar Abmahnungen können voreiligen Arbeitnehmern drohen. Zwar liegt Onlineshopping am Arbeitsplatz in einer Grauzone, dennoch lohnt es sich die rechtlichen Hintergründe einmal genauer zu betrachten. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, klärt auf.
Ich habe während meiner Arbeitszeit von meinem Firmenrechner online etwas bestellt. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Hier hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann darüber entscheiden, ob das Internet und der Computer für private Zwecke genutzt werden dürfen. Gibt es im Unternehmen keine klaren Regelungen zur Internetnutzung und der Arbeitnehmer durfte über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) mit stillschweigender Duldung des Arbeitgebers oder einer Person mit Leitungsfunktion privat im Internet surfen, kann es sein, dass sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergibt. Dies ist jedoch sehr einzelfallbezogen. Verstößt man gegen bestehende Regelungen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Eine Kündigung kann erst nach einer Abmahnung erfolgen.
Ist Online-Shopping während der Mittagspause erlaubt? Diese gehört schließlich nicht zur Arbeitszeit...
Die Ausgestaltung der Pause ist Privatsache und unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Aber auch hier gilt: Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt und auch die private Nutzung des Firmen-PCs muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Dann gehe ich auf Nummer sicher und nutze nicht den Firmenrechner, sondern mein Smartphone mit mobilen Daten. Kann mein Arbeitgeber mich dafür trotzdem abmahnen?
Für den Arbeitgeber ist schwer nachvollziehbar, in welchem zeitlichen Rahmen der Arbeitnehmer sein Smartphone für persönliche Zwecke nutzt. Grundsätzlich werden durch die private Nutzung des Smartphones die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, weshalb dazu geraten wird, diese so weit wie möglich einzuschränken. Der Arbeitgeber kann bei wiederholtem Fehlverhalten eine Abmahnung aussprechen, die gegebenenfalls zu einer Kündigung führen kann.
Darf ich mir ein privates Paket an meine Firmenanschrift liefern lassen?
Diese Entscheidung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Laut Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann somit entscheiden, ob er die Zustellung privater Pakete an die Firmenadresse zulässt. Man sollte nicht vergessen, dass durch die Paketannahme Arbeitsabläufe behindert werden, die je nach Größe des Unternehmens sehr erheblich ausfallen können. Es ist ratsam, vor der Bestellung nachzufragen, ob die Zustellung eventuell auch nur im Ausnahmefall genehmigt ist.
Angenommen die Zustellung wird genehmigt, sind meine Kollegen verpflichtet, meine privaten Bestellungen anzunehmen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, das Paket für jemand Anderen in Empfang zu nehmen.
Wird die Sendung angenommen, muss derjenige sie dem Empfänger selbstverständlich aushändigen. Sollte der Kollege in Vorleistung gehen müssen, weil es eine Bestellung per Nachnahme ist, muss die Sendung erst herausgegeben werden, wenn der Empfänger die Summe beglichen hat.
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