Pressemitteilung von Mustafa Ucar

Geschenkekauf im Netz: Was tun, wenn die Online-Bestellung mal nicht gefällt?


Internet & Ecommerce

Die Weihnachtssaison hat begonnen. In diesem Jahr planen deutsche Verbraucher durchschnittlich 349 Euro für Geschenke auszugeben (idealo, 2018). Das ein oder andere Angebot lockt dann wieder Verbraucher zum Kauf im Internet. Denn Online-Shopping geht schnell und ist jederzeit möglich. Doch was, wenn die gelieferte Ware nicht den Vorstellungen entspricht oder defekt ist? Wie ist das eigentlich mit Rückgabe und Umtausch im Internet? Das erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops.

Widerrufs-/ Rückgaberecht statt Umtauschrecht

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht, das den Händler dazu verpflichtet, einmal gekaufte Ware zurück zu nehmen. Aber keine Sorge, dafür gibt es bei Onlinekäufen das Widerrufsrecht. Von diesem können Sie als Käufer Gebrauch machen, wenn Sie ein Produkt nicht behalten wollen.

Wie lange gilt mein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist befristet auf 14 Tage. Wann diese Frist beginnt, ist von Zweierlei abhängig:

- Die Frist beginnt erst, wenn Sie Ihre Ware erhalten haben. Haben Sie über das Internet eine
Dienstleistung gekauft, beginnt die Frist mit Vertragsschluss.
- Außerdem muss Sie der Händler über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular
informiert haben.

Wie mache ich von meinem Recht Gebrauch?

Sie teilen dem Händler, z.B. per E-Mail, Brief oder Fax oder über ein auf der Website zur Verfügung gestelltes Formular, mit, dass Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen. Eine Begründung, weshalb Sie das Produkt oder die Dienstleistung nicht nutzen wollen, müssen Sie nicht angeben.

Wer zahlt die Versandkosten der Rücksendung?

Hat der Händler Sie z.B. in der Widerrufsbelehrung darüber informiert, dass Sie die Rücksendekosten zu tragen haben, dann müssen Sie diese auch zahlen. Fehlt eine Information über die Kosten der Rücksendung oder hat der Unternehmer angeboten, diese zu übernehmen, zahlt der Händler die Rücksendekosten.

So weit so gut. Was aber, wenn Sie das gelieferte Produkt behalten wollen, jedoch feststellen, dass es beschädigt oder defekt ist? Auch hier gibt es gute Nachrichten für Verbraucher, denn in diesem Fall können Sie Ihr Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Wie kann ich mein Recht auf gesetzliche Gewährleistung geltend machen?

Per Gesetz ist jeder Händler eines Online-Shops und Ladengeschäftes dazu verpflichtet, zwei Jahre lang defekte Ware entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Als Verbraucher können Sie wählen, ob der Händler das Produkt reparieren oder ein neues liefern soll. Wurde das Produkt zweimal repariert oder ersetzt, können Sie in der Regel entweder von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Preis erstattet bekommen oder den Kaufpreis mindern lassen.

Stellen Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Kauf fest, dass Ihr neues Produkt defekt ist, können Sie entweder Ihr Widerrufsrecht ausüben oder Ihre Gewährleistung geltend machen. Möchten Sie, dass Ihr Produkt ersetzt wird, sollten Sie dem Händler dies deutlich mitteilen. So können Sie Missverständnisse vermeiden, da der Händler ansonsten nicht erkennen kann, ob Sie widerrufen und damit auch Ihr Geld zurückerhalten oder das Produkt reparieren bzw. ersetzen lassen möchten.

Wie erhalte ich mein gezahltes Geld zurück?

Machen Sie innerhalb der ersten 14 Tage von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, ist der Händler verpflichtet Ihnen das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen, nachdem er Ihren Widerruf erhalten hat, zurückzuerstatten. Dem Händler steht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht zu, denn Sie sind verpflichtet, dem Händler innerhalb von 14 Tagen nach der Absendung Ihres Widerrufes, die Waren zurückzugeben. Geschieht dies nicht, kann der Händler die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren erhalten hat oder einen Nachweis, dass Sie die Ware tatsächlich abgeschickt haben.

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