Darauf kommt es beim Online-Kauf von Karnevalskostümen an
21.02.2019
Internet & Ecommerce
Die Jecken sind los: Vom 28. Feburar bis 5. März sind die Straßen in vielen Teilen Deutschlands wieder übersät mit Cowboys, Hexen und Piraten. Und da sich echte Karnevalisten nicht zweimal im gleichen Kostüm sehen lassen, wird oft täglich ein neues Ouftit gebraucht. Wer nicht selbst zu Nadel und Faden greift, bestellt heute im Internet. Doch was, wenn das Kostüm nicht rechtzeitig ankommt oder wider erwarten nicht passt? Was Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten, um die fünfte Jahreszeit in vollen (Karnevals-) Zügen zu genießen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Was kann ich tun, wenn das Kostüm doch nicht passt?
Dr. Carsten Föhlisch: Beim Online-Shopping greift das Widerrufsrecht 14 Tage lang, nach Erhalt der Ware. Bei mehreren Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, läuft die Frist erst ab Erhalt des letzten Paketes. Hat der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
Gibt es Kostüme oder Accessoires, die man nicht umtauschen kann?
Dr. Carsten Föhlisch: Tatsächlich gibt es eine Reihe von Waren, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Gerade die Waren, die nach Kundenvorgabe oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wer sich also sein maßgeschneidertes Clownskostüm anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass eine Rückgabe vom Online-Händler ausgeschlossen werden kann. Kein Grund für eine Verweigerung der Rücknahme ist allerdings, dass der Händler die Ware "extra bestellt" hat, oder wenn es sich um ein reduziertes Kostüm handelt.
Ich war Karneval krank und konnte das Kostüm nicht tragen - bekomme ich jetzt mein Geld zurück?
Dr. Carsten Föhlisch: Natürlich können Verbraucher innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Kostüm ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Er kann die Rückzahlung allerdings so lange verweigern, bis er tatsächlich auch das Kostüm zurückerhalten hat. Sind die 14 Tage verstrichen, verfällt das Widerrufsrecht und der Käufer muss das Kostüm bezahlen.
Welche Sicherheit habe ich, wenn ich das Kostüm per Vorkasse bezahle?
Dr. Carsten Föhlisch: Gerade bei Erstkäufern akzeptieren Online-Shops häufig nur die Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder PayPal. Bei Zahlung per Vorkasse kann man als Online-Käufer mit einer Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen. Damit sind Verbraucher bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert.
Was ist, wenn ich mein Kostüm rechtzeitig bestelle, es aber erst nach Karneval erhalte?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Shops sind dazu verpflichtet, konkrete Lieferzeiten bei Produkten zu nennen, wenn diese nicht sofort lieferbar sind. An die angegebenen Lieferzeiten muss sich der Shop dann auch halten. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer nach Fristsetzung die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Wichtig: Es muss sich um eine verbindliche Angabe handeln, zum Beispiel "Lieferung vor Weiberfastnacht". Nicht verbindlich ist beispielsweise die Information "ca. 3-5 Tage". Wer sicherstellen möchte, dass das Wunschkostüm pünktlich geliefert wird, sollte rechtzeitig vor den jecken Tagen bestellen, so dass auch noch genügend Zeit für eine Rückgabe bleibt. Und wer ganz sichergehen will, kann die Shoppingplattform von Trusted Shops für seine Recherchen nach Kostüm-Shops nutzen: Denn unter http://www.trustedshops.de/shops werden ausschließlich Produkte von sicheren, zertifizierten Anbietern gelistet.
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