Amazon: 3 Gefährliche Stolpersteine für Händler
05.06.2019
Internet & Ecommerce
Amazon ist für viele Händler ein attraktiver zweiter oder dritter Vertriebsweg. Doch auch wenn Amazon für nicht der Hauptvertriebskanal sein sollte, müssen Online-Händler dennoch ein gutes Maß an Aufmerksamkeit für einige Stolpersteine mitbringen, die speziell bei Amazon zu beachten sind.
Stolperstein 1: FBA
Was ist FBA?
FBA bedeutet Fulfillment by Amazon und ist ein Service, bei welchem Amazon für Sie die Abwicklung Ihrer Warenlieferungen gegen Gebühr übernimmt. Das Besondere hier ist, dass Amazon für FBA-Lieferungen eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellt.
Widersprüchliche Widerrufsbelehrungen vermeiden
Wenn Sie Ihre eigene Widerrufsbelehrung in Ihrem Amazonkonto an der korrekten Stelle einfügen, spielt Amazon bei FBA-Lieferungen automatisch die richtige Widerrufsbelehrung aus. Das funktioniert aber nicht, wenn Sie Ihre Widerrufsbelehrung auch an anderen Orten eingefügt haben, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder, wie häufig zu sehen, in den AGB.
Pflegen Sie die Widerrufsbelehrung ausschließlich an der dafür vorgesehen Stelle ein.
Stolperstein 2: Die Bestellseite
Vorab: Hier haben wir leider keine Lösungsmöglichkeit für Sie, um eine Gefahr elegant zu umgehen. Bei der Bestellseite geht es darum, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass die aktuelle Gestaltung der Bestellseite bei Amazon mit rechtlichen Risiken verbunden ist.
Wesentliche Merkmale der Ware auf der Bestellseite
Konkret geht es um die Angabe der wesentlichen Informationen der Ware auf der Bestellseite und die Frage: Müssen auf der Bestellseite alle Informationen zur Ware noch einmal wiederholt werden oder reicht es aus, auf der Bestellseite das Produktbild und den Namen wiederzugeben und das Produkt zu verlinken?
Hierzu gab es bereits einige Urteile zu Onlineshops, die eindeutig in die Richtung gingen, dass ein Link nicht ausreicht und auf der Bestellseite sämtliche Informationen noch einmal wiederholt werden müssen. Beispiel: Material und Gewicht eines Sonnenschirms.
OLG München und die Bestellseite bei Amazon
Nun hat das OLG München auch für Amazon entschieden, dass dort alle wesentlichen Merkmale der Ware noch einmal wiederholt werden müssen, ein Link reicht nicht.
Konsequenzen daraus: Die Bestellseite bei Amazon ist nach OLG München nicht rechtskonform, womit ein rechtskonformer Handel auf Amazon nicht möglich ist. Denn wie bereits erklärt, muss sich der Händler die Gestaltung der Plattform zurechnen lassen, als wäre es seine eigene.
Stolperstein 3: ASIN
Was sind ASIN?
ASIN bedeutet Amazon Standard Identifikationsnummer und ist das amazoninterne System zur Identifikation von Waren, vergleichbar mit EAN oder GTIN. Jedes Produkt, das bei Amazon gehandelt wird, hat eine ASIN. Dabei soll ein Produkt niemals zwei ASIN haben.
Das hat zwei Dinge zur Folge. Erstens: Wenn Ihr Produkt noch keine ASIN hat, müssen Sie eine erstellen. Hierfür gibt es bei Amazon gewisse Richtlinien. Interessanter wird es bei der zweiten Konsequenz: Wenn bereits jemand für Ihr Produkt eine ASIN erstellt hat, müssen Sie diese auch nutzen.
Anhängen an Angebote
Wenn Sie sich nun an eine bereits bestehende ASIN und ein damit verknüpftes Angebot anhängen, nutzen Sie die dort enthaltenen Angaben für Ihr eigenes Angebot mit. Problematisch kann das dann werden, wenn in dem Angebot unzulässige Angaben enthalten sind, denn diese müssen Sie sich zurechnen lassen.
Noch gemeiner ist, dass das ursprüngliche Angebot, an das Sie sich angehängt haben, nachträglich geändert werden kann und damit sich auch ihr Angebot ändert. Das kann zum Beispiel unverbindliche Preisempfehlungen betreffen, irreführende Gesundheitsangaben oder auch unzulässige Werbeversprechen.
Regelmäßige Überprüfung der Angebote
Die Lösung ist hier, Angebote an die Sie sich angehängt haben, regelmäßig zu überprüfen, um zu verhindern, dass Sie für die Fehler anderer den Kopf hinhalten müssen. Wie häufig Sie prüfen müssen, ist nicht abschließend geklärt. Einmal im Monat reicht sicherlich nicht aus, dreimal täglich muss es jedoch auch nicht sein.
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Pressekontakt
trustedshops.de
Trusted Shops GmbH
Subbelrather Str. 15c 50823 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Mustafa Ucar
19.05.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
Trusted Shops ermöglicht dauerhaftes Homeoffice
14.05.2020 | Mustafa Ucar
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
Zusteller am Limit durch die Corona-Krise Was darf der Paketbote?
06.05.2020 | Mustafa Ucar
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter
22.04.2020 | Mustafa Ucar
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft
02.04.2020 | Mustafa Ucar
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Trusted Shops und Jimdo helfen gemeinsam Onlineshops in der Corona-Krise
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Akeneo
Akeneo präsentiert neues Markenbild
Akeneo präsentiert neues Markenbild
22.11.2024 | metaprice GmbH
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
19.11.2024 | Commify Germany GmbH
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg
18.11.2024 | Akeneo
Akeneo-Studie: Beim Weihnachtsshopping lieben Verbraucher Bequemlichkeit, Qualität und Rabatte
Akeneo-Studie: Beim Weihnachtsshopping lieben Verbraucher Bequemlichkeit, Qualität und Rabatte
15.11.2024 | Scherzwelt
Nikolaustag 2024: Tradition und Freude beim Fest feiern
Nikolaustag 2024: Tradition und Freude beim Fest feiern