Boniversum zu PSD2: "Kauf auf Rechnung" - jetzt erst recht
28.08.2019
Internet & Ecommerce
Neuss, 28. August 2019 - Am 14. September sollte der vorerst letzte Baustein der neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft treten - und mit ihm gravierende Neuregelungen für das Bezahlen im Internet: die starke Kundenauthentifizierung. Nun gewährt die BaFin angesichts des nach wie vor erheblichen Anpassungsbedarfs auf der Zahlungsempfängerseite - also zum Beispiel Onlinehändler - noch einen Aufschub für Kreditkartenzahlungen. Unabhängig davon steht in jedem Fall fest: Mit den neuen Regeln der PSD2 wird das Online-Shoppen für Verbraucher erstmal komplizierter. Der Rechnungskauf - und auch die Lastschrift - bleiben aber so unkompliziert wie bisher. Die Creditreform Boniversum GmbH zeigt auf, warum es sich für Händler jetzt mehr denn je empfiehlt, diese Zahlungsarten anzubieten.
Im Zuge der neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 soll das Bezahlen im Internet noch sicherer werden, aber für Verbraucher wird es komplizierter. Die starke Kundenauthentifizierung als Teil der neuen Richtlinie bedingt: Kunden müssen beim Bezahlen zwei von drei Faktoren aus den Kategorien Wissen (z.B. Passwort oder PIN), Besitz (z.B. Mobiltelefon oder Badge) und Eigenschaften (z.B. Fingerabdruck oder Stimme) vorweisen. Die Vorgaben der PSD2 richten sich nicht direkt an Onlinehändler, sondern an die Anbieter von Zahlungsdiensten wie beispielsweise Kreditkartenunternehmen und Banken, aber auch sogenannte Wallet-Lösungen wie PayPal und AmazonPay.
Dennoch hat diese Neuerung auch Auswirkungen auf die Händler. "Gemäß einer Umfrage des Handelsforschungsinstituts EHI befürchten 82 Prozent der Online-Händler auf Grund der erhöhten Komplexität mehr Kaufabbrüche. Daher wird der Rechnungskauf künftig vermutlich noch beliebter werden. Denn wie handeln Kunden, wenn es kompliziert wird? Sie suchen sich Alternativen für weiterhin bequemes Bezahlen. Beim Rechnungskauf ist keine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich. Hier bleibt alles beim Alten", erklärt Stephan Vila, Geschäftsführer der Creditreform Boniversum GmbH.
Vorteile "Kauf auf Rechnung" für Verbraucher und Händler
Der Rechnungskauf ist für viele Verbraucher attraktiv, da die Bezahlung erst nach Warenerhalt erfolgt und somit wenig Risiken birgt. Zudem sind während des Kaufvorgangs nur wenig Datenangaben erforderlich, was zusätzliche Sicherheit bedeutet und auch unter Datenschutzaspekten vorteilhaft ist. Auch bei Retouren hat der Rechnungskauf sich bewährt, denn er ermöglicht eine einfache Rückabwicklung. Durch diese Vorteile werden Kaufbarrieren reduziert und das Vertrauen seitens der Verbraucher wird gefördert. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Konvertierungsrate und letztlich den Umsatz des Händlers. Ein intelligentes und effizientes Risikomanagement schützt den Händler vor Forderungsausfällen.
"Der Kauf auf Rechnung hat auch in Zukunft die Chance, die umsatzstärkste Zahlungsart im deutschen E-Commerce zu bleiben. Die starke Kundenauthentifizierung wird das Verbraucherverlangen nach Rechnungskauf eher stärken als schwächen. Aber auch diese Methode muss sich weiterentwickeln. Dazu zählt zum Beispiel, den Verbraucher vor Identitätsdiebstahl zu schützen oder ihm die Bezahlung der Rechnungen zu vereinfachen. Momentan ist das noch eher unkomfortabel. Alles in allem ist davon auszugehen, dass sich das Bezahlen im Internet in naher Zukunft nicht grundlegend ändern wird bzw. neue Bezahlverfahren und Anbieter auf den Markt strömen - denn wie schwierig es ist, in diesem Geschäft Fuß zu fassen, zeigt das Beispiel Paydirekt", erklärt Stephan Vila.
Was Händler jetzt tun sollten
Händler sollten die verbleibende Zeit bis zum vollständigen Inkrafttreten der Neuerung nutzen, um zu prüfen, ob betroffene Zahlungsarten in ihrem Shop "PSD2-kompatibel" sind und sich in jedem Fall mit dem Kauf auf Rechnung auseinandersetzen.
Boniversum ist am 11. und 12. September 2019 unter dem Motto #MyPassion4Data (https://twitter.com/MyPassion4Data) auf der dmexco in Köln vertreten (Halle 7 Stand C036) und berät Händler unter anderem in Bezug auf Rechnungskauf und dessen Absicherung.
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