Pressemitteilung von Mustafa Ucar

Der Online-Shop ist pleite: Das sind die Rechte der Verbraucher


Internet & Ecommerce

Wunschartikel bestellt, bezahlt und freudig auf die Lieferung gewartet. Dann der Schock: die Internetseite des Shops ist offline und der Händler insolvent. Ein Alptraum für jeden Online-Shopper. Wie bekommt man dennoch sein Geld zurück?

Was passiert, wenn der Shop Insolvenz anmeldet?
Der Händler ist grundsätzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Das Gericht prüft anschließend durch einen Insolvenzverwalter, wie viel Geld der Shop noch hat, wie hoch die Schulden sind und welche weiteren Schritte folgen. Ab diesem Zeitpunkt wird in der Regel nicht mehr geliefert und kein Geld erstattet.

Wie hoch stehen die Chancen trotzdem meine Ware oder das Geld zu erhalten?
Ist die Ware bestellt aber noch nicht bezahlt, kann man problemlos wiederrufen. Nach bereits erfolgter Zahlung muss ein Antrag auf Lieferung oder Rückerstattung beim Insolvenzverwalter gestellt werden. Oft besteht das Problem, dass nur ein Bruchteil des Geldes erstattet wird.

Wie sieht es mit meinem Widerrufsrecht aus?
Möchten Verbraucher ihr Widerrufsrecht ausüben, erklären sie dies gegenüber dem Unternehmen, welches vom Insolvenzverwalter vertreten wird. Der Kaufpreis wird im Falle einer Insolvenz jedoch nicht mehr erstattet. Ist man mit der Ware also nicht zufrieden, sollte das Produkt anderweitig verkauft werden, um den persönlichen Schaden möglichst gering zu halten.

Das Gerät ist defekt, der Shop insolvent. Was kann ich tun?
Hier entscheidet der Einzelfall. Der insolvente Online-Händler wird keine Gewährleistungsansprüche mehr erfüllen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich durch die Herstellgarantie direkt an den Produzenten zu wenden. Es gelten allerdings andere Fristen als beim Online-Shop. Also genau in den Garantiebedingungen nachlesen, um die nächsten Schritte zu erfahren.

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