Weltverbrauchertag 2012: Verbraucherschutz im Onlinehandel beginnt beim Shopsystem
12.03.2012 / ID: 51685
Internet & Ecommerce
Der Weltverbrauchertag stammt aus den USA. Seit 1983 erinnern Verbraucherschutzorganisationen am 15. März an die Grundrechte der Verbraucher. Diese hatte US Präsident John F. Kennedy am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress formuliert: Konsumenten haben das Recht auf Sicherheit, sichere Produkte und umfassende Informationen. Sie sollen aus einer Vielfalt an Produkten und Preisen auswählen können. Die Verbraucher haben das Recht, gehört zu werden.
Während Händler Verluste bewusst einkalkuliert und abgesichert haben, ist der Konsument auch 50 Jahre nach Kennedys Rede nicht wirklich geschützt. Gerade im Internet müssen Kaufinteressenten aufpassen, wem sie ihr Geld anvertrauen. Betrüger locken mit Tiefstpreisen gegen Vorkasse und verschwinden dann spurlos. Folglich brauchen Internet Kunden neutrale Informationen und Sicherheitsgarantien, gerade bei günstigen Onlineshops.
Verbraucherschutz im Onlinehandel
Am 06.02.2012 zeigte das ZDF Verbrauchermagazin WISO am Beispiel Sonnenschein39, wie geschickt unseriöse Onlineshops arbeiten. Ausschließlich positive Bewertungen und sensationell niedrige Preise, das veranlasste hunderte Handykunden zum Kauf gegen Vorkasse.
Laut Kennedy sollen die Kunden Shops bewerten, doch WISO Expertin Claudia Krafczyk mahnt zur Vorsicht: Kundenbewertungen sind nur dann glaubwürdig, wenn sie ausgewogen sind. Im Zweifelsfall solle der Kunde das Impressum prüfen und die angegebenen Telefonnummern ausprobieren. Aber noch wichtiger sei es, so Krafczyk, dass ein Internetshop anerkannte Prüfsiegel und Zertifikate vom TÜV, Trusted Shops sowie das EHI Gütesiegel für geprüften Käuferschutz besitzt. Außerdem sollten stets unterschiedliche Bezahlsysteme angeboten werden. Ist ausschließlich Vorkasse erlaubt, dann Finger weg!
Kennedy 2.0
Für Onlinehändler sind die WISO Tipps klare Vorgaben, für die Bremer Online Marketingexpertin Sigrid Wostbrock aber überhaupt nichts Neues. Sie arbeitet mit der WEBSALE AG zusammen und deren Internetshoplösungen haben selbstverständlich die geforderten Prüfsiegel, den Käuferschutz und Schnittstellen zu unterschiedlichen Bezahlsystemen. Das WEBSALE Shopsystem (http://websale.de) ist die weltweit erste Onlineshop Lösung, die mit dem S@ferShopping Siegel des TÜV für das Shopsystem sowie sämtliche Dienste im Shopbetrieb vorzertifiziert wurde. Das TÜV S@ferShopping Zertifikat ist das höchste Gütesiegel, das im Onlinehandel vergeben wird.
Auf 2webshop.de bietet Sigrid Wostbrock ihren Kunden aber noch mehr: Ganz im Sinne Kennedys erstellt ihre Bremer Online Agentur (http://www.2webshop.de) qualifizierte Inhalte, die für Suchmaschinen und Shopkunden gleichermaßen relevant sind. Wostbrock Webdesign erhöht den Bekanntheitsgrad, die Anzahl der Shopbesucher und die Nutzerfreundlichkeit, damit mehr Neukunden bzw. Stammkunden gewonnen werden.
Mit dem Websale Shopsystem kann Wostbrock Webdesign Internetshoplösungen anbieten, die Kennedys "Consumer Rights" erfüllen: Der Kunde kann sich über die Produkte informieren, er kann sicher einkaufen, bezahlen und umtauschen. Über das Bewertungsmodul verschafft er sich Gehör, kann Lob und Kritik äußern. Die Onlinehändler profitieren vom integrierten Verbraucherschutz des Shopsystems, denn dadurch bekommen sie den unverzichtbaren Vertrauensvorschuss mit Brief und Siegel. Mithilfe der Onlineshop Schnittstellen können sie zudem Retouren abwickeln, diverse Bezahlsysteme anbieten, Bonitätsprüfungen einholen und ihre vielfältigen Angebote in Preissuchmaschinen publik machen.
Nicht nur am Weltverbrauchertag 2012 sind "unser Geld, unsere Rechte" bei Wostbrock Webdesign und dem Websale Shopsystem bestens aufgehoben. (http://www.2webshop.de/shopsystem-onlineshop-software.php)
http://www.2webshop.de
Wostbrock Webdesign Internetshoplösungen
Obernstraße 26-28 28195 Bremen
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