Pressemitteilung von Anja Kassubek

Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden


Internet & Ecommerce

Wiesbaden, 11. März 2011. Das Frühjahr steht vor der Tür: Viele Deutsche nehmen sich jetzt Zeit zum Ausmisten und versteigern gut erhaltene Besitztümer im Internet. Auf den Webseiten der Hersteller und in anderen Auktionen finden die Verkäufer schöne Fotos, die gut zu ihrem Angebot passen. Ein Mausklick genügt, um sie schnell und bequem einzubinden. Doch Vorsicht: "Wer online etwas verkauft, sollte auf keinen Fall fremde Fotos verwenden. Denn das kann gegen das Urheberrecht des Fotografen verstoßen und unter Umständen teuer werden", sagt Sascha Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er empfiehlt, die Gegenstände lieber selbst zu fotografieren.

Fremde Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt - auch wenn sie nicht gekennzeichnet sind. Wer sie vorsätzlich ohne Erlaubnis verwendet, begeht sogar eine Straftat, die im schlimmsten Fall mit Gefängnis geahndet werden kann. "Das kommt jedoch nur selten vor. Viel häufiger werden Abmahnungen verschickt", so R+V-Experte Nuß. Der Abgemahnte wird darin normalerweise aufgefordert, eine sogenannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden. Meist werden dann noch Anwaltskosten fällig, die mehrere hundert Euro betragen können. Und wenn er Pech hat, muss der Verkäufer außerdem auch Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht dann einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild - unabhängig davon, ob der Verkäufer das Bild für diesen Preis verwendet hätte.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. "Das Urheberrecht greift auch, wenn man sich seiner Schuld nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat", warnt Nuß.

Nur eigene Fotos ins Internet stellen
Das R+V-Infocenter rät deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und nur eigene Fotos zu verwenden - auch wenn sie nicht so professionell aussehen wie die der Hersteller. Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Urlaubsinfos in sozialen Netzwerken: Einladung für Einbrecher
"Zwei Wochen Sonne, Strand und Meer - Grüße von unserer Lieblingsinsel." Eine solche Mitteilung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Wer-kennt-wen oder Twitter interessiert nicht nur Freunde - sondern unter Umständen auch findige Einbrecher. Weitere Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20100630-facebook-twitter-einbruch.jsp
oder
http://ao-url.de/062b1b
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