ARAG Verbrauchertipps
11.04.2013 / ID: 110829
IT, NewMedia & Software
Aus für Bewertungsforen?
Immer mehr Internetnutzer berichten auf Bewertungsportalen von ihren Erfahrungen bei Ärzten, im Krankenhaus oder beim Hotelaufenthalt. Doch online die Meinung zu sagen, kann laut ARAG Experten riskant werden. Ein Gericht hat jetzt Beugehaft gegen einen Online-Redakteur verhängt, weil der die Daten eines Nutzers nicht preisgeben wollte. Das wirft die Frage auf, ab wann ein Mensch durch die Pressefreiheit geschützt wird. In dem brisanten Fall erstattete die Therapeutin einer Rehaklinik - unter dem Vorwurf der üblen Nachrede - Anzeige. Der Autor der Bewertung schrieb allerdings unter einem Alias-Namen. Deshalb können ihn die Ermittlungsbehörden kaum ohne die Hilfe des Seitenbetreibers finden. Der zuständige Online-Redakteur weigert sich aber, dem Gericht bei der Aufklärung in einem Strafverfahren zu helfen. Er beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Presseorgane. Das Gericht spricht dem Mann dieses Recht jedoch ab, weil es ihn nicht für einen Journalisten hält. Was gilt also für Blogger? Was für Betreiber von Internetforen? Die Grenzen sind wie so oft fließend: So übernimmt ein Forenbetreiber ja durchaus journalistische Tätigkeiten - etwa das Gewichten von Texten, die andere geschrieben haben. Und es gehört schon immer zum klassischen Redakteursberuf, die Texte Dritter online und in Zeitungen zu veröffentlichen. Setzt sich die Sichtweise der Richter durch, wird es nach Einschätzung von ARAG Experten zukünftig für alle Internetnutzer riskanter, auf Bewertungsseiten zu schreiben. Im konkreten Fall soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
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http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer
Punkt, Punkt, Komma, Strich
Immer häufiger werden in der schriftlichen Kommunikation per SMS oder E-Mail so genannte Emoticons - Zeichenfolgen, die einen Smiley nachbilden, um in der schriftlichen Kommunikation Stimmungs- oder Gefühlszustände auszudrücken - verwendet. Aber was bedeuten dieses unterschiedliche Smileys? Ob als humorvolle Geste :-) oder als Augenzwinkern ;-) oder als Symbol der Überraschung :-o - Smileys sind meist eine nette Geste, weshalb sie eine Nachricht durchaus aufwerten können. Man kann mit der richtigen Tastenkombinationen dem Adressaten allerdings auch die Zunge rausstrecken :-p Das ist unter Umständen nicht die ganz feine Art und sollte in der geschäftlichen Korrespondenz besser gelassen werden. Den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt das aber laut ARAG Experten noch lange nicht. Eine echte Beleidigung wird nämlich als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer definiert. Und davon kann bei ein bisschen "Punkt, Punkt, Komma, Strich..." wohl kaum die Rede sein.
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QR-Codes: Schnelle Antwort und dann?
Immer öfter sieht man die schwarz-weißen Quadrate - welche die alten Strich-Codes ersetzen. Es handelt sich dabei um so genannte QR-Codes; das steht für "Quick Response", also für" schnelle Antwort". Mit der entsprechenden App auf dem Smartphone kann man alle QR Codes scannen und entschlüsseln. Die Antwort kommt tatsächlich sehr schnell; inklusive Kontaktdaten, Texte, URLs von Webseiten, Telefonnummern, SMS, Emails, Emailadressen, Kalendereinträge, Standorte und mehr. Das ist für die Nutzer unter Umständen ein tolles Spielzeug oder aber ein echter Mehrwert. Das haben jetzt allerdings auch erkannt und versuchen dies für ihre unguten Machenschaften zu nutzen. Sie bekleben ganz einfach seriöse Plakate mit ihren gefälschten Codes. Wer die scannt, kann sich Schadsoftware einfangen, warnen ARAG Experten, denn sie führen den Nutzer dann auf eine infizierte oder eine Phishing-Seite. Wer also einen der Codes scannen will, sollte sicherheitshalber an das entsprechende Plakat herantreten und kurz prüfen, ob es sich um einen Aufkleber handelt. Auch sollte man darauf achten, zu welcher Adresse man geführt werden soll. Wem das verdächtig vorkommt, der kann im Zweifel auch verzichten - und den Code einfach links liegen lassen.
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