Pressemitteilung von Eriyo Sabine

Public WLAN: Störerhaftung boomt


11.04.2013 / ID: 110930
IT, NewMedia & Software

München, 11.04.2013 - Die Störerhaftung bei Public WLAN hinterlässt ihre Spuren: Gastronomie, Dienstleistung und Handel erhalten immer wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch ihre Gäste bzw. Kunden. Schon der illegale Download einer Musik- oder Videodatei kann kostspielige Konsequenzen haben: 30.000 EUR Gegenstandswert, 1.000 EUR Rechtsanwaltskosten oder 650 EUR außergerichtliche Schadensersatz- und Auslagenerstattung sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Im Wiederholungsfall wird es dann richtig teuer.

Betreiben Gastronomen, Dienstleister oder Einzelhändler offene WLAN-Netze, zu deren Nutzung keinerlei persönliche Daten angegeben werden müssen, haften sie für illegale Downloads oder andere Cyberdelikte ihrer Gäste bzw. Kunden. Dieses Risiko lässt sich umgehen, indem ein professioneller Dienstleister wie The Cloud Networks engagiert wird. Denn dann gehen sämtliche Haftungsrisiken auf den Dienstleister über und der WLAN-Anbieter ist aus dem Schneider.

Rechtssicheres WLAN hat Zukunft
Wer einen öffentlichen oder teilöffentlichen WLAN-Zugang bereitstellt, muss gesetzliche Vorgaben einhalten. Nach dem Telekommunikationsgesetz gehört dazu auch, dass Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Kunden, sowie sein Geburtsdatum, das Datum des Vertragsbeginns und nach herrschender Meinung auch die IP-Adresse erhoben, gespeichert und fristgerecht gelöscht werden. Professionelle WLAN-Anbieter führen standardmäßig eine Bestandsdatenerfassung durch und garantieren für den gesetzeskonformen Betrieb des Hotspots. Public WLAN von The Cloud Networks lässt sich trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften leicht bedienen. Die Gäste können sich einfach anhand ihrer Mobilfunknummer oder mit dem selbst gewählten Passwort zu ihrem Benutzerkonto authentifizieren. Die State-of-the-Art-Technologie ermöglicht Gästen einen komfortablen, stabilen und schnellen Zugang ins mobile Web. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit Notebook, Smartphone oder TabletPC online gehen. Gastronomen, Dienstleister und Einzelhändler, die Public WLAN anbieten, sollten darauf achten, dass sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch für die rasante Entwicklung der drahtlosen Kommunikation gewappnet sind. Denn die digitale Mobilität via WLAN trifft den Geschmack der Gäste und Kunden und wird schon bald zur Tradition gehören.

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Bildrechte: The Cloud Networks
The Cloud Networks Public WLAN Störerhaftung Abmahnungen WLAN-Anbieter

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