Auf Fallstricke bei der Umsetzung der EU-DSGVO achten
09.05.2018 / ID: 290624
IT, NewMedia & Software
Die Zeit wird knapp bis zur fristgerechten Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), denn den übereinstimmenden Ergebnissen verschiedener Studien zufolge sind zahlreiche Unternehmen bei der Umsetzung zeitlich im Verzug. Unterstützung bietet ein Leitfaden der TÜV TRUST IT, der 10 mögliche Fallstricke aufführt.
Mit der ab Mai 2018 gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird ein ganz neues Kapitel im Datenschutz aufgeschlagen. Nicht nur, dass dann erstmals europaweit gleiche rechtliche Bedingungen herrschen werden, sondern vor allem müssen die Unternehmen hierfür meist deutliche Veränderungen in ihren Datenschutzstrukturen und -prozessen vornehmen. Ein klarer Handlungsdruck besteht für sie auch deshalb, weil ihnen zukünftig bei Rechtsverstößen empfindliche Strafen drohen können.
Aus diesem Grund ist eine sorgsame und umfassende Umsetzung der Anforderungen erforderlich. Ein Leitfaden der TÜV TRUST IT soll dabei unterstützen, indem er zur Orientierung 10 der möglichen Fallstricke bei der Umsetzung der EU-DSGVO darstellt. Sie beginnen damit, dass im Dschungel der unternehmensindividuell erforderlichen Handlungserfordernisse möglicherweise falsche Vorgehensweisen oder Prioritäten entstehen. Insofern bedarf es der Erarbeitung einer Roadmap, in der die Berührungspunkte der EU-DSGVO mit benachbarten rechtlichen Vorschriften und der Unternehmens-Compliance berücksichtigt werden. Zudem muss eine Abgrenzung zwischen der Informationssicherheit und dem Datenschutz vorgenommen werden.
Andere relevante Themen betreffen den Blick auf das Schutzniveau von personenbezogenen Daten und das neue Recht auf Vergessenwerden ebenso wie die Notwendigkeit datenschutzfreundlicher Voreinstellungen. Aber auch die Notwendigkeit eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und die mit Haftungsfragen einhergehende Folgenabschätzung gehören zu den möglichen Fallstricken in Projekten, um sich konform zur EU-DSGVO aufzustellen. Weitere wichtige Aspekte in der Betrachtung möglicher Unsicherheiten betreffen die Rolle des Datenschutzbeauftragten und die Mitarbeiterschulung.
Der Leitfaden "Damit die EU-DSGVO nicht zum Fallstrick für Ihr Unternehmen wird" kann kostenlos heruntergeladen werden unter: https://it-tuv.com/publikationen/fallstricke-der-eu-dsgvo/
TÜV TRUST IT GmbH
Frau Christina Ennenbach
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