3 Monate DSGVO: Das Dilemma mit den personenbezogenen Daten
27.08.2018
IT, NewMedia & Software
Seit dem 25. Mai ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zwar blieb die große Abmahnwelle bisher aus, trotzdem herrscht bei vielen Unternehmen in vielen Punkten noch Unklarheit. Die Bilanz nach drei Monaten fällt eher gemischt aus.
Auch für den Leipziger IT-Unternehmer Dirk Pappelbaum ist DSGVO durchaus noch ein Reizwort. Sein Unternehmen Inveda.net GmbH versorgt seit 22 die deutsche Versicherungswirtschaft mit modernster Software und Webseiten-Lösungen und hat viel Kraft und Geld in die Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzverordnung gesteckt.
"Wir reden hier von 5-stelligen Beträgen und einem Zeitaufwand, der unser Geschäft über Gebühr belastet hat", sagt Pappelbaum.
In einem ausführlichen Beitrag auf seinem Firmen-Blog hat der Inveda-Geschäftsführer jetzt Bilanz zum Thema DSGVO gezogen. Sie fällt eher zwiespältig aus, auch wenn er sich als IT-Experte dem Datenschutz ohnehin in besondere Weise verpflichtet fühlt.
Sein Fazit: Gerade im Hinblick auf die sogenannten personenbezogenen Daten sind die Anforderungen der DSGVO ein Sicherheitsproblem! Der Umgang mit diesen Daten ist seiner Meinung nicht umfassend und zum Teil sogar widersprüchlich geregelt. Die Vorgaben der DSGVO würden Sicherheit und Stabilität eines Webservice im Internet eher gefährden und nicht genügen Schutz vor Hacker-Attacken bieten.
Gleichzeitig moniert er, dass die Verordnung staatlichen Behörden quasi durch die Hintertür relativ einfach Zugriff auf private Daten möglich macht: "Kern des Problems sind die gegensätzlichen Ziele, die man mit der DSGVO verfolgt", erklärt er. "Zum einen soll ein Missbrauch der Daten der Bürger durch private Firmen verhindert werden, gleichzeitig erteilt die DSGVO staatlichen Behörden einen Freibrief, zukünftig auf alle gespeicherten Daten zuzugreifen. Das regelt die DSGVO ganz geschickt, in dem sie jeden verpflichtet, der personenbezogene Daten auf einem System speichert, mit dem Betreiber des Systems einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Ein wichtiger Passus ist dort, dass der Betreiber des Systems sich verpflichten muss, bei Aufforderung durch staatliche Behörden die Daten herauszugeben."
Mit Spannung und durchaus etwas Unbehagen erwartet Dirk Pappelbaum den nächsten Coup aus Brüssel zum Thema Datenschutz. Die für 2019 angekündigte E-Privacy-Verordnung, gelegentlich als "kleine Schwester" der DSGVO bezeichnet, soll in allen europäischen Ländern die komplette elektronische Kommunikation regeln. Nach Willen der EU soll dann jedwede Technik zur Datenübertragung am Datenschutz beteiligt sein. Webseiten oder E-Mail-Dienste ebenso wie neue Dienste im Internet of Things wie etwa Fitness-Armbänder, smarte Haushaltsgeräte, vernetzte Fahrzeuge oder vernetzte Produktionsmaschinen.
Der vollständige Blogbeitrag steht hier. inveda (https://www.inveda.net/id/4870330/DSGVO---Das-Dilemma-mit-den-personenbezogenen-Daten/)
Inveda
Die Inveda.net GmbH wurde 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Leipzig. Schwerpunkt ist die Entwicklung von Software-Lösungen für die Versicherungswirtschaft in den Bereichen CRM, Beratungsprotokolle, Tarifvergleiche, Antragstellung, Provisionsabrechnung und Online-Portale. Aktuell arbeiten 30 Mitarbeiter aus vier Nationen in dem Unternehmen.
http://www.inveda.net
DSGVO
"Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG" heißt im Expertendeutsch das neue Regelwerk der EU, das in 11 Kapiteln und 99 Artikeln den Daten-Schutz innerhalb der Europäische Union vereinheitlichen soll. Die so genannte DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und regelt insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Firmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger.
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